Verwaltervollmacht
Gemäß Beschluss der Eigentümerversammlung v m
wurde
Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG

  





(FirmenbezeichnungdesVerwalters)
mit Wirkung ab dem
zum Verwalter der W hnungseigentümergemeinschaft

  






(vollständigepostalischeAnschrift)
bestellt.
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus § 27 WEG. In teilweiser Erweiterung dieser gesetzlichen Befug-
nisse ist der Verwalter insbes ndere bev llmächtigt, im Namen der Gemeinschaft der W hnungseigentümer
- Dienst-, Werk-, Versicherungs-, Wartungs- und Lieferverträge abzuschließen und zu kündigen,
- Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufträge zu erteilen,
- Bankkonten im Namen der Eigentümergemeinschaft einzurichten und die gemeinschaftlichen Gelder zu verwalten,
- Hausgelder und Kostenerstattungsansprüche gegenüber einzelnen Eigentümern außergerichtlich und gerichtlich
unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes beizutreiben und Erklärungen zur Einleitung und Beendigung v n Zwangsv ll-
streckungsmaßnahmen sowie deren Aufhebung und Löschung abzugeben,
und auch im Namen aller W hnungseigentümer
- alle Zahlungen zu bewirken und Leistungen entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaft-
- die Einhaltung der Haus rdnung zu MUSTER
lichen Eigentums zusammenhängen,
überwachen und Abmahnungen auszusprechen,
- Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen,
- Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist der zur Abwendung eines s nstigen Rechtsnachteils erf rderlich sind.
Der Verwalter ist ermächtigt, in Einzelfällen Unterv llmacht zu erteilen.
Datum:
Der Verwaltungsbeirat im Auftrag der Eigentümergemeinschaft:
Anlage zum WEG-Verwaltervertrag des Verbandes der n rdrhein-westfälischen Imm bilienverwalter (VNWI e.V.), Fassung 09/2012