Horst Schleumer Immobilien-Treuhand-Verwaltung
Allerseelenstr. 7
51105 Köln
Name und Anschrift des Verwalters/Vermieters
Name und Anschrift des Eigentümers/Mieters
Anlage zur Jahresabrechnung für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010
In der Jahresabrechnung für das nachfolgende Objekt
Haus Musterstr. 38-46, 51105 Köln Wohnung 1 Nr. 46, EG links
sind Ausgaben im Sinne des § 35a Einkommenssteuergesetz (EStG) enthalten, die wie folgt zu verteilen sind:
B) Aufwendungen für die Inanspruchsnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, Hilfe im Haushalt (§ 35a Abs. 2 EStG)
1
2
Bezeichnung
Gesamtbetrag Materialkosten
Arbeitskosten
Umlage nach
Anteil des Mieters
Hauspflegedienstleistung
2.230,23 €
206,84 €
2.023,39 €
MEA alle Häuser
108,88 €
Summe: 108,88 €
C) Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§ 35a Abs. 3 EStG)
1
2
Bezeichnung
Gesamtbetrag Materialkosten
Arbeitskosten
Umlage nach
Anteil des Mieters
Dachrinnenreinigung
236,69 €
0,00 €
236,69 €
MEA alle Häuser
12,74 €
Schornsteinfeger
115,12 €
0,00 €
115,12 €
Schornsteinf.
23,94 €
Summe:
36,68 €
Köln, den 06.05.2011
Ort und Datum
Unterschrift des Verwalters oder Vermieters
Hinweise:
1. Falls Ihrer Abrechnung als Anlage eine Bescheinigung über Handwerlerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§ 35a
Abs.2 Satz 2 ESTG), beigefügt ist, in der Sie oben rechts als Eigentümer eingetragen sind, können Sie diese als Eigennutzer für Ihre Einkommen-
steuererklärung verwenden.
2. Wenn Sie Ihre Wohnung vermietet haben, können Sie diese Erklärung vernichten und die gesamten Reparaturkosten aus der Abrechnung in Ihrer
Steuererklärung, Anlage V, geltend machen.
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3. Falls Ihrer Abrechnung als Anlage eine Bescheinigung über die Aufwendungen für die Inanspruch- nahme von haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a Abs.2
Sat 1, 1.Halbsatz ESTG) und/oder ggf. Handwerkerleistungen für Renovierungs- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§ 35a Abs.2 Satz 2 ESTG)
beigefügt ist, in der oben rechts im Feld Name und Anschrift des Eigentümers/Vermieters nichts eingetragen ist, können Sie diese wie folgt verwenden:
a) als Eigennutzer tragen Sie in dieses Feld Ihren Namen und Ihre Anschrift ein und können die Bescheinigung für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.
b) als Vermieter tragen Sie, soweit diese Kosten von Ihrem Mieter getragen wurden, Name und Anschrift Ihres Mieters ein. Sie können dann diese
Bescheinigung unten rechts als Vermieter unterschreiben und als Anlage für Ihre Abrechnung mit dem Mieter verwenden.
Bei einem Mieterwechsel während des Wirtschaftsjahres müssten Sie die Kosten zeitanteilig verteilen und jedem Mieter eine Bescheinigung für seinen
Mietzeitraum ausstellen.
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4. Die Entscheidung darüber, welche Positionen im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können, obliegt ausschließlich der
zuständigen Finanzbehörde.
1) Nicht zu berücksichtigende Materialkosten 2) Aufwendungen bzw. Arbeitskosten