Bei der Wohnungsverwaltung handelt es sich meist um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder manchmal auch mehrerer Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungsverwaltung stellt somit eine Form der Sondereigentumsverwaltung dar (ähnlich der Mietshausverwaltung)
Wir bieten die Wohnungsverwaltung als Verwaltung Ihres Sondereigentums unabhängig von der Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an.
Dies beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung Ihrer Wohnung nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte (von Sondereigentum) gehört.
Fragen Sie uns zur Wohnungsverwaltung – Wir kümmern uns!