Mieterhöhung auf Basis der Vergleichsmiete

Mieterhöhung, Vergleichsmiete
Alle 3 Jahre winken Ihnen maximal 20 % mehr Miete.

Ihre Miete dürfen Sie nicht beliebig oft erhöhen. Ihre gesetzlich eingeräumte Grenze: im Zeitraum von 3 Jahren nur um maximal 20 %.

Wichtig: Eine Modernisierungs-Erhöhung wird bereits durch eine einseitige Erklärung des Vermieters wirksam. Dagegen benötigen Sie für ein Erhöhungsverlangen nach § 558 BGB auf die ortsübliche Vergleichsmiete die förmliche Zustimmung Ihres Mieters!

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