Eine Immobilien Treuhand nimmt treuhänderisch die Verwaltung von Immobilien wahr. Der (Immobilien) Treuhänder wird hierzu in der allgemeinen Definition durch den Treugeber im Rahmen eines Treuhandvertrages verpflichtet, dessen Interessen nicht zum eigenen Vorteil wahrzunehmen. Der (Immobilien) Treuhänder erhält durch den Treuhandvertrag die volle Rechtsmacht über den Vertragsgegenstand, im Bereich der Immobilienverwaltung leiten sich seine Rechte und Pflichten aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) §27. Zusätzlich ist ab dem 01.08.2018 das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter erlassen