Auskunftei

Stressfreie Vermietung

Eigentums-, Einliegerwohnungen und Mietshäuser waren und sind als Anlage und Altersvorsorge sehr beliebt und wurden auch staatlich gefördert. In den letzten Jahren ist nicht nur die staatliche Förderung zurück gefahren worden, sondern auch der Mieterschutz wurde ständig erhöht, ohne auf die Belange der Vermieter Rücksicht zu nehmen.

So gilt das deutsche Mietrecht als eines der mieterfreundlichsten überhaupt. Vermieter müssen in vielen Situationen die Belange ihrer Mieter beachten, auch gibt es klare Regelungen zu umlagefähigen Nebenkosten oder zu Fristen bei einer Kündigung. Dies macht es so wichtig, mögliche Risiken durch eine Vermietung zu kennen, um die Finanzierung der Immobilie nicht zu gefährden. In den Medien kursierte in den letzten Jahren häufig der Begriff vom „Mietnomaden“, der vielen Eigentümern neben Mietausfällen auch hohe Reparatur- und Sanierungskosten bescherte.

Schlechte Zahlungsmoral und die zunehmende desolate wirtschaftliche Situation führen zu großen Mieteinbußen; jährlich rund 1.9 Millionen Fälle und mehr. Nahezu jeder zweite Fall wird mit Ausfallkosten von über 10.000 EUR beziffert. Zugleich ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden, da dieses Geld für weitere Investitionen im Wohnungsbau fehlt. Die wirtschaftlichen Folgen für die Vermieter sind erheblich, oft sogar ruinös, vor allem wenn die Wohnungen über laufende Kredite finanziert wurden.

Ein wichtiger Punkt beim Thema Auskunftei ist der Datenschutz, maßgeblich geregelt im Bundesdatenschutzgesetz. Nach Ansicht der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit dürfen Sie beispielsweise Einkommensverhältnisse und eine berufliche Stellung erfragen. Ausgenommen sind hier aber explizit solche Fragen in Bezug auf die Angehörigen oder zum Vermögen, auch Fragen zu Ratenkrediten oder Wohngeld (gerade bei jungen Mietern) sind tabu.

Ziel: Stressfreie Vermietung

Aufgrund dieser Tatsache wurde die internationale Warndatei im Wohnungswesen, die VPAZ GmbH, gegründet. Jeder Vermieter kann als Kunde der VPAZ (Vermieter und Partner arbeiten zusammen) Auskünfte aus der VPAZ-Datenbank und der öffentlichen Schuldnerliste bekommen.
Bei Vorliegen eines Urteils oder Titels ist es dem Vermieter möglich, den Namen des vertragsbrüchig gewordenen Mieters selbst in die Datenbank einzugeben. Ziel ist, eine möglichst stressfreie Vermietung zu ermöglichen, auch zu Gunsten der korrekt zahlenden Mieter, die in der Mehrzahl sind.

Natürlich können Sie auch weiterhin beim öffentlichen Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgericht überprüfen, ob binnen der letzten drei Jahre eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden musste, das Insolvenzverfahren mangels Vermögen nicht eröffnet wurde oder ob ein Haftbefehl ausgestellt wurde.
Die VPAZ GmbH bemüht sich ständig mit ihrer Pressearbeit auf Missstände in der Wohnungswirtschaft hinzuweisen.

Bonitätsauskünfte nur in Einzelfällen möglich

Um bei einer Auskunftei eine Information zur Bonität des Mieters zu bekommen, muss der Abschluss des Mietvertrages beispielsweise nur von diesem Punkt noch abhängig sein. Zudem dürfen Scorewerte nur dann genannt werden, wenn diese die Bagatellgrenze (bis 1.500 Euro) überschreiten oder es noch offene beziehungsweise erledigte Forderungen gibt, sofern diese nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Checklisten und weitere Dokumente für Vermieter finden Sie zum kostenlosen Download bei ImmobilienScout24.

Selbstauskunft hilfreich, allerdings ohne Anspruch darauf

Der Gesetzgeber hat jedem Bürger seit 2010 das Recht eingeräumt, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft von Auskunfteien zu verlangen. Als Vermieter haben Sie hierauf nach weitläufiger Rechtsmeinung keinen Anspruch auf Einsichtnahme. Der Mietabschluss darf also in keinem Fall daran geknüpft sein.

Ein Tipp: Der Bundesgerichtshof hat 2009 geurteilt, dass die bis dahin gern geforderte „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ dem Mieter unter Umständen nicht zugemutet werden kann (vgl. Urteil vom 30. September 2009, Az. VIII ZR 238/08). Im Zweifelsfalle geht immer noch der Weg über eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines nahen Verwandten oder ähnliche Konstrukte.

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