Lässt ein Vermieter in sein sechsgeschossiges Mehrfamilienhaus einen Aufzug einbauen, so kann er die Kosten (hier 140.000 Euro) auf seine Mieter abwälzen.
Das Gericht bewertete den Einbau als sinnvolle Investition, gegen die die Mieter nichts einwenden könnten. (LG Hamburg 333 S 81/01)