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Digitale Nachweise für Heizungszuschüsse: Vereinfachtes Verfahren bei der KfW

Seit dem 27. November 2024 können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Nachweise für Heizungszuschüsse digital bei der KfW einreichen. Die neue Funktion im Kundenportal „Meine KfW“ ermöglicht eine vereinfachte und schnellere Abwicklung.

Eigentümer, die bereits eine Zusage für den Austausch ihrer Heizungsanlagen auf klimafreundliche Systeme erhalten haben, können nun die erforderlichen Dokumente online hochladen. Nach Prüfung der Unterlagen durch die KfW wird der Zuschuss direkt auf das Bankkonto überwiesen – in der Regel bis zum Ende des Folgemonats nach der Nachweisprüfung.

Dieses Verfahren ist Teil des Förderfahrplans der KfW, der auf eine stärkere Digitalisierung und Vereinfachung der Förderprogramme setzt. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum müssen innerhalb von 36 Monaten ab Zusage-Datum umgesetzt werden, um Anspruch auf die Fördermittel zu behalten. Eine Verlängerung des Umsetzungszeitraumes ist nicht möglich. 

Ab März 2025 wird die online-Nachweiseinreichung auch auf Maßnahmen am Sondereigentum sowie auf vermietete Ein- und Mehrfamilienhäuser ausgeweitet. Mit diesen Schritten erleichtert die KfW den Zugang zu Fördermitteln und unterstützt den klimafreundlichen Umbau des Gebäudebestands.

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EU unterstützt KMU bei Energieeffizienz

Mit dem Projekt EENergy setzt die EU ein starkes Signal für mehr Nachhaltigkeit im Mittelstand. Insgesamt stehen neun Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Reduzierung ihres Energieverbrauchs zu unterstützen. Ziel ist es, durch gezielte Investitionen eine Einsparung von mindestens fünf Prozent zu erreichen.

Die Förderung ist umfassend: Unternehmen können Zuschüsse für Investitionen in neue Technologien, wie Solaranlagen oder effiziente Produktionsanlagen, sowie für Beratungen und Schulungen erhalten. Die EU bietet KMU damit nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern ermöglicht ihnen auch, langfristig wettbewerbsfähiger zu werden. Besonders in energieintensiven Branchen könnten die Maßnahmen die Resilienz gegen steigende Energiekosten stärken.

Wichtig ist, dass die Antragstellenden die Kriterien für KMU erfüllen und operative Tätigkeit vor dem 1. Januar 2023 aufgenommen haben. Die Förderung deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und ist nicht rückzahlbar. Interessierte Unternehmen sollten sich an ihre regionalen Enterprise Europe Network-Partner wenden, um den Förderantrag bis spätestens 28. Februar 2025 einzureichen.

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