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Drei Jahre Bündnis bezahlbarer Wohnraum: Wohnungsbau braucht Priorität

Bei einem Treffen am 6. Dezember 2024 im Bundesbauministerium wurde deutlich, dass zwar Fortschritte erzielt wurden, jedoch viele Maßnahmen noch ausstehen. Dringend benötigte Reformen, wie die Novelle des Baugesetzbuches und der Gebäudetyp E, befinden sich weiterhin in der Schwebe.

Während einige Bundesländer ihre Bauordnungen bereits angepasst haben, um den Bau bezahlbaren Wohnraums zu erleichtern, fehlen auf Bundesebene beschleunigte Genehmigungsverfahren und gezielte Fördermittel für dieses Segment. Angesichts des massiven Wohnraummangels sind Maßnahmen, die Baukosten senken und Standards vereinfachen, unabdingbar. Gleichzeitig wird gefordert, den Neubau bezahlbarer Wohnungen mit Mietobergrenzen als „überragendes öffentliches Interesse“ zu deklarieren.

VDIV Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler: „Die Abschlussrunde des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum hat unter Federführung des Bauministeriums einmal mehr gezeigt wie divergent die Ansichten unterschiedlichster Interessengruppen sind. Dennoch sollte festgehalten werden, dass es gelungen ist, Kompromisse zu finden, die es gilt, nun gemeinsam mit den Ländern umzusetzen.
Eine neue Bundesregierung sollte dieses Bündnis fortführen und es bleibt ein Verdienst der aktuellen Hausleitung innerhalb einer kurzen Zeit von zwei Jahren, Wege aufzuzeigen, um das Wohnungsbaudilemma zu beheben. 
Vor dem Hintergrund des Zensus bleibt aber auch zu konstatieren, dass Wohneigentumserwerb stärker als bisher in den Fokus gerückt werden muss, sonst bleibt der Traum vieler Menschen nach den eigenen vier Wänden unerfüllt. Unerlässlich in der nächsten Legislaturperiode ist die Zusammenlegung Von Neubau und Bestand in einem Bauministerium. Eine Aufspaltung der Gebiete wie bisher ist nicht zielführend.“

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Kabinett beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. Der entsprechende Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Volker Wissing soll nicht nur die Laufzeit verlängern, sondern auch die Bedingungen für Mieterinnen und Mieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verbessern. Eine entscheidende Neuerung betrifft die Ausnahme für Neubauten: Sie soll künftig nur noch für Gebäude gelten, die nach dem 1. Oktober 2019 fertiggestellt wurden.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse wird von politischen Akteuren der scheidenden Regierung als dringend notwendig gesehen, um den Druck auf Mieterinnen und Mieter zu mindern. Stimmen aus der Regierungskoalition betonen, dass die Zustimmung der Opposition, insbesondere der Union, entscheidend sei, um das Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Es gehe darum, die Mietpreisbremse nicht nur als kurzfristiges Instrument, sondern als stabilisierende Maßnahme bis Ende des Jahrzehnts zu verankern.

Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich eingeführt, um Mieterhöhungen bei Neuvermietungen zu begrenzen. Sie erlaubt es den Ländern, die Preissteigerung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu deckeln. Kritiker lehnen das Instrument weiterhin ab, da sie darin eine Markthemmung sehen. Die endgültige Entscheidung bleibt jedoch dem Bundestag vorbehalten, und die Meinungen der Parteien divergieren deutlich.

Die Neuregelung soll gerade in urbanen Zentren einen Beitrag dazu leisten, die Wohnkosten stabil zu halten. Doch der politische Konsens ist brüchig – eine offene Frage, die die nächste Regierung zu beantworten haben wird.

Für den VDIV Deutschland ist die Mietpreisbremse kein geeignetes Mittel, um die Ursachen des Wohnraummangels zu beheben, was auch gegenüber der Bundespolitik mehrfach artikuliert wurde. 

Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf ist nicht nur inhaltlich strittig, sondern wurde auch nur äußerst kurzfristig in die Verbändeanhörung gegeben. 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), in der der VDIV Deutschland Mitglied ist, lehnt den Gesetzentwurf insgesamt ab und gab deshalb keine inhaltliche Stellungnahme ab. Damit die Branche ihren unverzichtbaren Beitrag zur Entspannung der Wohnungskrise leisten kann, sind stabile Rahmenbedingungen erforderlich. Der vorliegende Gesetzentwurf und insbesondere der Kabinettsbeschluss vom 11. Dezember 2024 zur Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse beeinträchtigen das Investitionsklima nachhaltig und tragen damit zur Verfestigung der Krise im Mietwohnungssektor bei, statt sie zu lösen.

Es zeugt nicht von Respekt des Bundesjustizministeriums den angesprochenen Verbänden und dem Themenkomplex Wohnen gegenüber, wenn am 13. Dezember 2024, Freitagmittag, eine Frist über das Adventswochenende bis Montag eingeräumt wird. Derartige Überrumpelungen haben wir zuletzt Ostern 2023 mit der geforderten Stellungnahme zu dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes erlebt. Gerade das für alle Bürgerinnen und Bürger zentrale Thema Wohnen verdient die professionelle Bearbeitung aller Beteiligten und keine Schnellschüsse im Wahlkampf, so die BID.

Den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf finden Sie hier

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