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45 Prozent weniger Absatz am Wärmepumpen-Markt

Nach Einschätzung des Verbandes hatten Großhandel und Handwerker zu Beginn des Jahres rund 80.000 bis 100.000 Wärmepumpen auf Lager, die in den vergangenen Monaten in den Markt geflossen, jedoch nicht in den Absatzzahlen enthalten sind. Als positives Signal sieht der BWP die kontinuierlich steigende Zahl an Zusagen der KfW für die Heizungsförderung. Sie liegen aktuell bei rund 15.000 Anträgen im Monat. Voraussichtlich mehr als zwei Drittel der in 2024 abgesetzten Wärmepumpen kommen in Bestandsgebäuden zum Einsatz. Der Marktanteil in der Modernisierung beträgt damit rund 20 Prozent. Bei gleichbleibenden Bedingungen geht der BWP in 2025 von einem Absatz von rund 260.000 Geräten, in 2026 von 350.000 aus. Ohne zusätzliche Maßnahmen werde der absolute Wärmepumpen-Ausbau mit der Einführung des europäischen Emissionshandels in 2027 deutlich gedämpft, so die Prognose. Die Zielmarke von 500.000 jährlich installierten Geräten würde in diesem Szenario erst in 2030 erreicht, die Klimaziele im Gebäude-Sektor verfehlt. „Deshalb muss parallel die Entlastung des Strompreises, etwa im Bereich der Stromsteuer und Netzentgelte angegangen werden. Die Flankierung über die im vergangenen Jahr geschaffenen Rahmenbedingungen der Heizungsförderung (BEG) und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte stabil gehalten werden“, forderte BWP-Geschäftsführer Martin Sabel bei der Vorstellung der jährlichen Branchenstudie.

Der Verband benennt zahlreiche Gründe für die grundsätzliche Verunsicherung der Verbraucher und ihre Kaufzurückhaltung am Wärmemarkt. Neben überzogenen Erwartungen an den Fernwärmeausbau und der noch zu geringen Bekanntheit der hohen Fördersätze bremse die Angst vor hoher Abgabenlast bei Strom speziell den Absatz von Wärmepumpen, so der Verband. Auch die gerade neu aufflammenden Spekulationen über den Fortbestand der GEG-Regelungen zum 65%-EE-Gebot seien extrem hinderlich.

Die Unionsparteien hatten in ihrem Diskussionspapier „Neue Energie-Agenda für Deutschland“ Anfang November bekräftigt, sie werden „das Heizungsgesetz der Ampel zurücknehmen“. Auch Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte sich jüngst dafür ausgesprochen, das von ihrer Regierung novellierte GEG grundsätzlich zu reformieren. Aus Sicht der Hersteller, aber auch des Handwerks sind solche Äußerungen wenig zielführend. „Das Heizungsgesetz abschaffen? Bürgerinnen und Bürger sollten sich von solchen pauschalen Wahlkampfaussagen nicht irritieren lassen“, betonte Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) in einem Statement. Das GEG könne gar nicht abgeschafft werden. „Es basiert in wesentlichen Teilen auf Europäischen Vorgaben und muss sogar im Jahr 2026 von einer künftigen Bundesregierung wieder überarbeitet werden, um weitere europäische Vorgaben aufzunehmen. Das Ziel klimaneutral im Gebäude zu werden, bleibt und die Möglichkeiten, hierbei Fördermittel zu erhalten, werden nicht besser werden, als sie jetzt sind. Zuwarten macht deshalb keinen Sinn.“

Wer seine Heizungsanlage erneuern will, findet im neu gestaltete GEG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR)ein praktisches Hilfsmittel. Das Portal zeigt die wesentlichen Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes und ihre Querbezüge auch zu anderen Regelungen auf und stellt zahlreiche Praxishilfen zur Verfügung.

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Klimaziele sind Schwerpunkt der Bundes-Förderpolitik

Bundestagsdrucksachs 20/13778; Bundestagsdrucksache 20/13441 

Danach hatten im vergangenen Jahr 81 der 138 Finanzhilfen einen Bezug zu den in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Umwelt- und Klimaschutzzielen. Die Finanzhilfen umfassten ein Volumen von insgesamt 23 Milliarden Euro (veranschlagt im Haushalt: 39 Milliarden Euro). Mit 11,1 Milliarden Euro (veranschlagt: 16,8 Milliarden Euro) war die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich die größte Finanzhilfe. Die Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge betrugen 2,6 Milliarden Euro (veranschlagt: 2,1 Milliarden Euro), die Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen 1,6 Milliarden Euro (veranschlagt: drei Milliarden Euro). Weitere Förderschwerpunkte waren Wohnungsbau, Digitalisierung und Mobilität. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort unter anderem auf ihren Subventionsbericht vom vergangenen Jahr.

Er enthält auch Prognosen für das laufende Jahr. Danach rechnet die Bundesregierung für das Wohnungswesen mit Subventionen in Höhe von 22,3 Milliarden Euro. Damit ist das Segment Wohnungswesen mit einem Anteil von 33,2 Prozent am Gesamtvolumen nach der gewerblichen Wirtschaft (26,9 Milliarden Euro, 40,1 Prozent) der zweitgrößte Subventionsbereich. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Bedeutung des Wohnungswesens damit gestiegen (Wohnungswesen 2023: 19,9 Milliarden Euro und 30,2 Prozent, gewerbliche Wirtschaft 2023: 27,4 Milliarden Euro und 41,6 Prozent).

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