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Steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen angepasst

Unter anderem soll die steuerliche Förderung von gasbetriebenen Wärmepumpen, Gas-Brennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen gestrichen werden. Zudem ist die Anpassung der Anforderungen an Gebäude und Wärmenetze an die entsprechenden Förderbedingungen der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vorgesehen. Änderungen gibt es auch bei der steuerlichen Förderung von Biomasseanlagen: Automatisch beschickte Biomasseheizungen – zum Beispiel Pelletkessel – sollen künftig nur noch steuerlich gefördert werden, wenn die Staubemissionen 2,5 mg/m³ nicht überschreiten. Damit wird der bisherige Grenzwert für Pelletheizungen (20 mg/m³) drastisch verschärft.

Der Verordnungsentwurf betrifft ausschließlich Heizungsanlagen. Für andere Einzelmaßnahmen beispielsweise an der Gebäudehülle sind keine Änderungen vorgesehen. Auch die Förderhöhe soll konstant bleiben: 20 Prozent der förderfähigen Kosten können über einen Zeitraum von drei Jahren von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die Neuregelungen sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.  

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Eigentumsförderung für Familien geplant

Ausschließlich Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind sollen nach den Planungen des Ministeriums in den Genuss dieses Förderprogramms kommen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Jahreseinkommensgrenze von 60.000 Euro um jeweils 10.000 Euro. Das Kreditprogramm soll den Einsatz des bei einkommensschwächeren Familien oftmals fehlenden Eigenkapitals entlasten.
Für Haushalte, die über diesem Einkommen liegen, aber auch für Unternehmen und Genossenschaften wird es die Förderung „Klimafreundliches Bauen“ geben. Für sie stehen insgesamt 650 Millionen Euro bereit. Beide Töpfe sind auf das energetisch hochwertige Bauen ausgerichtet. Zudem werden beide Förderlinien konsequent auf den Lebenszyklusansatz des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgerichtet.

Die Details dieser beiden Neubauförderprogramme mit einem Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro jährlich werden aktuell ausgearbeitet. Zuständig ist das Bundesbauministerium. Die Förderung der Wohngebäudesanierung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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