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KTF am Limit: BRH attestiert finanzielle Engpässe und Strukturprobleme

Ein aktuelles Gutachten des Bundesrechnungshofs deckt erhebliche finanzielle Engpässe und Strukturprobleme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf. Der Fonds, der klimafreundliche Maßnahmen in Deutschland finanzieren soll, könnte bald erschöpft sein. Für 2025 sind von den veranschlagten 25,4 Milliarden Euro bereits 23,9 Milliarden verplant. Das lässt der Bundesregierung nur noch wenig finanziellen Handlungsspielraum für zusätzliche Projekte. Das geht aus dem Gutachten des BRH hervor, das dem VDIV Deutschland vorliegt.

Der Großteil der KTF-Einnahmen stammt aus dem nationalen und europäischen Emissionshandel – doch deren Höhe bleibt unsicher. Parallel dazu sollen nicht genutzte Mittel von 0,3 Milliarden Euro aus 2024 in den KTF einfließen, was den Rücklagenbestand jedoch kaum stabilisiert. Bis Ende 2024 werden die KTF-Rücklagen von ehemals 29 Milliarden Euro fast vollständig abgeschmolzen sein.

Für die Immobilien- und Bauwirtschaft ist die Entwicklung alarmierend: Klimaförderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hängen direkt vom KTF ab. Der Rechnungshof kritisiert, dass rund 45 % der Mittel für Gebäudeförderungen in ohnehin geplante Sanierungen fließen und damit keinen zusätzlichen Klimanutzen bringen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konnte zudem Fördermittel in Höhe von 9,8 Milliarden Euro aufgrund administrativer Hürden nicht rechtzeitig auszahlen, was zu Unsicherheiten und Frustration bei Antragstellern führt.

Die Bundesregierung steht vor der Aufgabe, die Finanzierung des KTF zu sichern und die Effizienz der Programme zu erhöhen. Sollte der KTF die geplanten Anforderungen nicht erfüllen können, empfiehlt der Bundesrechnungshof eine Überführung der Klimafördermaßnahmen in den regulären Bundeshaushalt. Ein solcher Schritt würde jedoch die Planbarkeit und langfristige Förderstabilität für Unternehmen und Immobilienverwalter gefährden. 

Ohne strukturelle Reformen und eine optimierte Mittelverwendung könnte der KTF langfristig seine Rolle als zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik verlieren. Nach Hürden für energetische Sanierung befragt, bemängeln bereits jetzt 42 Prozent der im VDIV-Branchenbarometer 2024 befragten Unternehmen die bestehenden Fördermöglichkeiten, jedes fünfte Unternehmen (22 Prozent) die ungenügende Informationslage über die in Frage kommende Förderung. Ohne stabile, verlässliche Förderkulisse wird sich wenig tun, was die ohnehin niedrige Sanierungsquote im WEG-Bestand angeht. „Die fehlende Planungssicherheit fördert Attentismus. Wenn Start und Umfang der Förderung nicht verlässlich feststehen, sind Wohnungseigentümer demotiviert, energetisch zu sanieren. Immobilienverwalter ebenso“, resümiert VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

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Förderprogramm für Gründer und Nachfolger

Gründer und Unternehmensnachfolger können mit dem KfW-Kredit 077 bis zu 35 Prozent ihrer Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen bei Gründung und Nachfolge finanzieren. Die maximale Kreditsumme beträgt 500.000 Euro. Das Darlehen steht in zwei Varianten zur Verfügung – mit einer Laufzeit von 10 Jahren, zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit oder mit einer Laufzeit von 15 Jahren, fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre.

Dank einer Kooperationsvereinbarung zwischen der KfW und den Deutschen Bürgschaftsbanken müssen die Antragsteller keine Sicherheiten stellen. Die jeweilige Bürgschaftsbank übernimmt eine 100-prozentige Garantie, so dass die Hausbank keinerlei Kreditausfallrisiko hat. Die beiden Bundesministerin gewähren dafür eine 80-prozentige Rückgarantie des Bundes. Die Mittel für das Förderprogramm stammen aus dem Sondervermögen des European Recovery Programm (ERP).

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Sie stellt bei der zuständigen Bürgschaftsbank einen Antrag auf Garantieübernahme und beantragt nach der Zusage einen Refinanzierungskredit bei der KfW. Im Anschluss schließt der Darlehensnehmer einen Kreditvertrag mit seiner Hausbank.

Weitere Informationen zum KfW-Kredit 077– auch zur Antragstellung – finden Sie hier.

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