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Ladesäulen: BDEW kritisiert starre Ausbauzahlen bei Ladeinfrastruktur / VDIV moniert verfehlte Förderpolitik

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lehnt das Vorhaben der Bundesregierung ab, bis zum Jahr 2030 eine feste Zielmarke von einer Million Ladepunkten erreichen zu wollen. Technologischer Fortschritt und tatsächliches Nutzerverhalten würden hierbei nicht ausreichend berücksichtigt. Das gelte auch für die EU-Empfehlung, dass auf zehn Elektroautos mindestens ein Ladepunkt kommen sollte.

Der BDEW fordert klare Rahmenbedingungen für die Beteiligten der Energiebranche. Darüber hinaus müsse es ein „marktgetriebenes Modell“ geben, das spezifisch an den Markt angepasst sei. Ein Grund, warum der BDEW die angestrebten Maßnahmen der Regierung kritisiert, ist die Unklarheit, wie viel neue Ladestationen künftig tatsächlich gebraucht werden. So gebe es eine enge Korrelation zwischen den Zahlen der öffentlichen sowie privaten Ladestationen. Die Berechnungen der benötigten Ladepunkte sei somit nicht genau voraussehbar, der tatsächliche Bedarf unklar. deswegen müssten das tatsächliche Nutzerverhalten sowie der technische Fortschritt berücksichtigt werden.

Der BDEW hat eine eigene Strategie „für einen schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland“ entwickelt und in einem 10-Punkte-Plan festgehalten. Wesentliche Punkte dabei sind die Beschleunigung des Netzausbaus, die Menschen zu privatem Laden zu motivieren und sich mehr auf erneuerbare Energien zu konzentrieren. Außerdem wird in dem 10-Punkte-Plan gefordert, schneller Flächen für Ladepunkte zu vergeben: „Bund, Länder und Kommunen sind gefragt, die möglichen Flächen für neue Ladesäulen-Standorte kurzfristig und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.“ Auch die Förderbürokratie solle vereinfacht werden.

Der VDIV Deutschland hatte sich hierzu ebenfalls in verschiedenen Leitmedien umfassend geäußert und mehrfach darauf hingewiesen, » dass das KfW-Zuschussprogramm für Wallboxen in Höhe von 400 Millionen Euro aufgrund fehlender Beschlüsse komplett an Wohnungseigentümergemeinschaften vorbeigeht.

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DSGVO: Rechtsstreit geht in die nächste Runde

Erst wurde der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen zum höchsten Bußgeld verurteilt, das in Deutschland bisher auf Grund von Datenschutzverstößen verhängt wurde, dann wurde das Verfahren im Februar 2021 zunächst eingestellt. Nun legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Einstellung ein.

Bereits 2019 wurde das Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, gegen das Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen verhängt (» der VDIV berichtete). Grund dafür war ein unsensibler Umgang mit den Daten von Mietern. So soll das Unternehmen diese Daten im Zeitraum zwischen Mai 2018 und März 2019 nicht gelöscht und somit gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen haben. 

Für Wohnungsunternehmen gelten durch die DSGVO Löschfristen der personenbezogenen Daten von Mietern. Bei den gespeicherten Daten der Deutsche Wohnen handelte es sich um höchst sensible Daten, wie Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge und Ähnliches.

Schuld an dem Versäumnis die Daten rechtzeitig zu löschen soll das Archiv-System gewesen sein, wo eine entsprechende Löschfunktion gefehlt habe. Den eingereichten Einspruch hatte das Immobilienunternehmen damit begründet, dass man jedoch bereits seit 2017 an dem System gearbeitet habe, um diesen Mangel zu beseitigen.

Nach einer Klage von Deutsche Wohnen wurde das Verfahren im Februar dieses Jahres durch das Landgericht eingestellt. Das Gericht erklärte den Bescheid als unwirksam und begründete seine Entscheidung mit gravierenden Mängeln im Bußgeldbescheid. Es fehle „eine konkrete Tathandlung eines Organs des Unternehmens“. Nun wurde von einer Gerichtssprecherin bestätigt: Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung ein. Der Bußgeldstreit geht somit weiter, der Ausgang ist weiter unklar.

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