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Kompromisse in der Spitzenglättung sollen zeitnahe Entscheidung begünstigen

Beim der umstrittenen Spitzenlastglättung (» der VDIV berichtete), um Stromnetze vor einer Überlastung zu schützen, gibt es neue Entwicklungen. Derzeit werden vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie vom Automobilindustrieverband (VDA) Kompromisse erarbeitet und eingereicht.

Derzeit werden mehrere Kompromisse diskutiert: Zum einen könnte die mögliche Dauer der Zeit, die beispielsweise Ladepunkte für E-Mobile oder Wärmepumpen vom Netz genommen werden könnten, verringert werden. Zudem könnten die Gelder für Nutzungsstrafen für das Laden innerhalb dieser „Sperrung“ für diejenigen, die jeder Zeit laden wollen, herabgesetzt werden. Eine weitere denkbare Option wäre die Restleistung in den gedrosselten Zeiträumen zu erhöhen und somit eine weitere Funktionsfähigkeit, wenn auch nicht mit Hochleistung, zu garantieren.

Die steigende Anzahl an Elektroautos und Wärmepumpen könnte zukünftig Engpässe bei der Stromversorgung hervorrufen. Da der Netzausbau hinterherhinkt und Netzüberlastungen befürchtet werden, soll die Spitzenglättung dafür sorgen, dass im Zweifelsfall beispielsweise die Ladesäulen von E-Autos temporär vom Netz genommen werden können. Die Automobilbranche wehrt sich hingegen, um Flexibilitätseinbußen bei Ladevorgängen zu vermeiden (» der VDIV berichtete).

Das Bundeswirtschaftsministerium möchte die neuen Regelungen noch in dieser Legislaturperiode beschließen und umsetzen. Laut FDP-Obfrau im Wirtschaftsausschuss, Sandra Weeser, erschein jedoch eine Verabschiedung in einem geordneten Verfahren in dieser Legislaturperiode „nicht mehr realistisch“.

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Noch keine Einigung bei CO2-Kostenverteilung

Nachdem die CO2-Abgaben für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas in Deutschland beschlossen wurden, herrscht weiterhin Unklarheit, wer in der Praxis die Kosten der Kohlenstoffsteuer zu tragen hat (» der VDIV berichtete). Aus Sicht der Grünen sollten Vermieter hierfür aufkommen, der Bauausschuss lehnte den Antrag (19/24432) aber ab.

Momentan besagt die Rechtslage, dass die CO2-Kosten Bestandteil der Heizkosten sind und der Vermieter sie daher mit der Heizkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung stellen kann. Die Grünen argumentierten, dass bei den Entscheidungsträgern, also den Vermietern, angesetzt werden sollte. So sollen die Steuern höhere Wirksamkeit erreichen. Für Kleinvermieter forderten die Grünen eine Sonderregelung. Die Forderung fand bei den Linken Unterstützung, durch die Gegenstimmen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP wurde der Antrag jedoch abgelehnt.

Auch die Linke würde eine Kostenverteilung zu Gunsten der Mieter begrüßen. Sie forderten, dass die Vermieter sämtliche Kosten der Steuer tragen sollen. Schließlich liege die Lenkwirkung nicht beim Mieter, da dieser keinerlei Einfluss auf die baulichen Eigenschaften wie Gebäudehülle und damit Isolation oder auch die Heiztechnik hätte. Entscheidend sei eine schnelle gesetzliche Regelung sowie eine Anpassung der Heizkostenverordnung und der Betriebskostenverordnung.

Die CDU/CSU sah unterdessen die Lenkkraft nicht ausschließlich beim Vermieter. Der Mieter habe durch sein Heizverhalten direkten Einfluss auf den Verbrauch. Somit sei die CO2-Steuer nicht nur Vermietersache. Eine mögliche Drittelung der Kosten zwischen Vermieter, Mieter und Staat steht nun im Raum.

Die SPD unterstütze diesen Ansatz prinzipiell, äußerte jedoch die Frage „Ein Drittel wovon?“ und stellte beispielhaft den in Schweden praktizierten Warmkosten-Ansatz vor. Schweden reduzierte seinen CO2-Ausstoß im Gebäudesektor seit 2000 um 95 Prozent. Hier zeigt sich der positive Effekt der Warmmiete auf die Klimabilanz.

Die AfD warf den Grünen unterdessen inkonsequentes Handeln vor, indem sie zunächst die CO2-Preise forderten und nun Mieter wieder davon befreien wollen.

Die FDP kritisierte die Einführung einer Steuer ohne vorherige Klärung wer diese tragen solle. Auch sie sprachen von einer Lenkungswirkung des Mieters. Ebenfalls wies die FDP auf das schwedische Modell, mit seinen positiven Bilanzen, hin.

Die Linken wollen nun mit einem ähnlichen Vorstoß wie die Grünen weiter nachlegen und legten Anfang März einen entsprechenden Antrag vor (19/27191).

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