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Wohnraumschutzgesetz in Niedersachsen verabschiedet

Am 16. März hat der niedersächsische Landtag das Wohnraumschutzgesetz verabschiedet. Künftig müssen Vermieter in Niedersachsen gewisse Mindeststandards bei ihren Mietwohnungen einhalten. So sollen Mieter vor überteuerten oder maroden Wohnungen geschützt werden. Bislang fehlte Kommunen die rechtliche Handhabe, um gegen Verstöße vorzugehen.

Das Gesetzt beinhaltet Regelungen für Sanitäranlagen, Strom, Wasser, Heizungsanlagen, Licht und Belüftung. Neben der Funktionstüchtigkeit der Wohnungsausstattung befassen sich die Regelungen auch mit der Belegungsdichte. Überbelegtem und überteuertem Wohnraum soll so effektiv entgegengewirkt werden.

Bei Nichteinhaltung kann die Kommune den Vermieter verpflichten, entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen vorzunehmen. Kommt dieser den Forderungen nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Zudem können Wohnungen auch für unbewohnbar erklärt werden. Der Vermieter ist dann gezwungen, die Mieter auf eigene Kosten adäquat unterzubringen.

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SPD will deutschlandweites Mietenmoratorium

Die SPD will bundesweit überteuerte Mieten in den Griff bekommen. Dafür nimmt sie ein „zeitlich befristetes Mietenmoratorium“ in ihr Parteiprogramm für die Bundestagswahl auf. Dieses soll in angespannten Wohngebieten greifen und dafür sorgen, dass die Mieten über die Inflationsrate hinaus nicht erhöht werden können. Auch laufende Mietverträge wären hierbei inbegriffen.

Das geforderte Mietenmoratorium unterscheidet sich vom umstrittenen Berliner Mietendeckel. Bei diesem wurden die Mieten zunächst in ihrem Stand vom Juni 2019 eingefroren, mit der am 23. November 2020 in Kraft getretenen zweiten Stufe mussten Vermieter ihre Mieten senken, soweit diese mehr als 20 Prozent über den vom Senat festgelegten Obergrenzen liegen. Das neue Mietenmoratorium soll dahingehend flexibler sein. Das bundesweite SPD-Vorhaben hingegen würde die bestehenden Preise und Mietspiegel nicht antasten und Anhebungen ermöglichen.

Auch das Problem, dass das Bundesland beim Berliner Mietendeckel ins geltende Mietrecht eingreift, wird gelöst – hierzu ist eine Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig (» der VDIV berichtete). Das Mietmoratorium soll nämlich künftig auf Bundesebene geregelt werden.

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