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Solargesetz Berlin ist einen Schritt weiter

Nachdem am 18. Februar bereits der Rat der Bürgermeister dem Entwurf des Solargesetzes Berlin zugestimmt hatte, wurde nun der Gesetzesentwurf am 2. März auf Vorlage von Ramona Pop (Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe) vom Senat beschlossen. Das Berliner Solargesetzt soll einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten (» der VDIV berichtete).

Geplant ist eine Solarpflicht ab Januar 2023. Kern des Gesetzes ist eine verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten sowie bei grundlegenden Dachsanierungen, gültig für Dächer ab einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern. Ziel ist es, 25 Prozent des Stromverbrauchs aus Solarenergie beziehen zu können. Sollte dies erfolgreich sein, könnten innerhalb von fünf Jahren ca. 37.000 Tonnen CO2 eingespart werden.

Berlin will sein Solarpotenzial besser nutzen und auch eine Vorbildfunktion für andere Länder und Kommunen übernehmen. Senatorin Ramona Pop dazu: „Berlin hat viele Dächer und damit auch sehr viel Potenzial für Solarenergie. Das wollen wir nutzen, denn Berlin braucht mehr Photovoltaikanlagen, um klimaneutral zu werden.“

Im nächsten Schritt wird der Gesetzesentwurf dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.

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Corona-bedingte Emissionsminderung im Jahr 2020, Gebäudesektor erreicht Klimaziel jedoch nicht

Laut deutscher Klimabilanz 2020, vorgestellt vom Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesumweltministerium (BMU), konnte Deutschland seine Emissionen 2020 um rund 8,7 Prozent senken. Im Vergleich zu 1990 entspricht dies einem Rückgang um 40,8 Prozent. Allerdings ist rund ein Drittel der Emissionsminderung auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Der Gebäudesektor erreichte sein Ziel bei der Emissionsminderung nicht (» der VDIV berichtete).

Im Gebäude- und Verkehrssektor ist weiterhin Nachholbedarf notwendig. Denn dass der Verkehrssektor seine Klimaziele knapp erreichte, sei maßgeblich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Nach Lockerungen der Pandemieeinschränkungen sei mit einem Wiederanstieg des CO2-Verbrauchs zu rechnen. Im Gebäudesektor wurde das Klima-Ziel maßgeblich verfehlt. Der CO2-Ausstoß ist zwar um gut drei Millionen Tonnen gesunken, wodurch eine Reduktion von 2,8 Prozent zum Vorjahr verbucht werden kann. Zum Erreichen des Klimaziels fehlten jedoch noch zwei Millionen Tonnen. Auch hier ist von einem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auszugehen, allerdings im negativen Sinne: Durch die größere Zahl an Homeoffice-Nutzern stiegen die Verbräuche in Privathaushalten, während in Büros und Gewerbeeinheiten weitergeheizt worden sei. Folge der Zielverfehlungen ist nun die Bewertung der Zahlen durch einen Expertenrat (innerhalb eines Monats) und ein Entgegenwirken der Zielverfehlung durch ein Sofortprogramm des Bundesbauministeriums (innerhalb von drei3 Monaten).

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