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Neues zur Grundsteuer: Musterklage in Baden-Württemberg – Hamburg mit Wohnlagenmodell

Nachdem Baden-Württemberg als erstes Bundesland am 04.11.2020 sein Reformgesetz zur Grundsteuer verabschiedet hatte (» der VDIV berichtete), ist dieses nun zur Prüfung beim Verfassungsgerichtshof eingereicht worden. Eine Hauseigentümerin aus der Nähe Stuttgarts klagte und fand dabei große Unterstützung beim Steuerzahlerbund.

Das Baden-Württemberger Reformgesetz sah vor, für die Grundsteuer-Neuberechnung die Grundstücksfläche und Bodenrichtwerte einzubeziehen. Kritikpunkt bei dieser Neuberechnungsweise der Grundsteuer ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Kritisiert wurde, dass diese Berechnungsweise nicht miteinbezöge, was für ein Gebäude auf dem Grundstück errichtet worden sei. Egal, ob ein kleines Haus oder ein Hochhaus, für beide Gebäude würde dieselbe Grundsteuer fällig werden. Der Bund der Steuerzahler unterstützt daher die Musterklage vom 25. März.

Währenddessen bringt Hamburg – das wie rund die Hälfte der Bundesländer die Öffnungsklausel nutzt – sein „Wohnlagenmodell“ (» der VDIV berichtete) weiter voran, das die Grundsteuer-Berechnung auf Fläche und Lage stützt. Der am 16. März vom Senat beschlossene Gesetzentwurf liegt nun der Bürgerschaft vor. Die Länder haben noch bis Ende 2024 Zeit, eine neue, verfassungsgemäße Lösung für die Grundsteuererhebung auf den Weg zu bringen.

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Stellungnahme des Bundewirtschaftsministeriums zum Entschluss über Smart-Meter-Rollout vertagt

Nachdem die für den Smart-Meter-Rollout maßgeblichen Markterklärungen des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) in einem Urteil als „voraussichtlich rechtswidrig“ eingestuft wurde, sollte das Bundeswirtschaftsministerium am 24. März im Wirtschaftsausschuss des Parlaments zu diesem Urteil Stellung nehmen. Aus zeitlichen Gründen wurde der Tagesordnungspunkt auf den 14. April verschoben.

In der Branche ist die Verunsicherung über das Urteil und seine Folgen groß. Erklärend hieß es, die Geräte erfüllen nicht ausreichend die festgelegten Kriterien für die Zertifizierung, beispielsweise in Bezug auf die Interoperabilität. Diese sind im Messstellenbetriebsgesetz festgelegt. Eine letztendliche Entscheidung wird im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln getroffen. Bis dahin hat das nun vorliegende Urteil noch keine Auswirkungen in der Praxis.

Das BSI analysiert zurzeit, ob das Urteil gerechtfertigt ist und mit welchen Auswirkungen man durch seine Durchsetzung auf die Digitalisierung der Energiebranche rechnen könne. Unterstützt wird es dabei durch das Bundeswirtschaftsministerium. Eine Möglichkeit wäre die umstrittenen Richtlinien im Messstellenbetriebsgesetz insofern abzuändern, sodass eine Zertifizierung der Technik doch noch gegeben sein kann.

Während die Energieverbände VKU und BDEW diesen Lösungsweg befürworten, sieht ihn der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) kritisch. Die bloße Senkung der Mindestanforderung des Smart-Meter-Gateways reiche nicht aus, besser sei es, den Prozess selbst zu entschlacken und unnötige Anforderungen an Hersteller und Geräte aus dem Gesetz zu streichen.

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