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Stadtwerkestudie zeigt Defizite der E-Mobilität: große Preisunterschiede und Unübersichtlichkeit von Abrechnungsmodellen

Eine neue Studie vom Beratungshaus Umlaut zeigt deutlich, wie unübersichtlich und verwirrend der Markt des Ladestroms ist. Wegen enormer Preisunterschiede sowie unzähligen Tarifen und Abrechnungsmodellen können Nutzer nur mit großem Aufwand einen preisgünstigen Anbieter finden.

Verglichen wurden bundesweit 86 Stadtwerke. Hier wurden insgesamt 120 verschiedene Tarife gezählt. Die Abrechnungsmodelle unterscheiden sich grob in drei Gruppen: kWh-orientiert, zeitbasiert und Mischformen. Bei vielen Anbietern werden zusätzliche Gebühren wie monatliche Fixbeiträge oder zeitbasierte Zuschläge fällig, was die Tarifkonditionen zusätzlich verkompliziert.

Aus der Studie gehen immense regionale Unterschiede hervor. Dies liegt an den unterschiedlichen Strategien der Stadtwerke, ihre Investitionen zu refinanzieren. Die tatsächlichen Ausgaben für die Nutzung von E-Autos korrelieren stark mit der Intensivität der Nutzung. Die Studie empfiehlt daher sein Nutzverhalten bei der Auswahl des Tarifangebots einzubeziehen.

Wertvolle Hilfestellung bei der Implementierung von Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten Immobilienverwaltungen mit der neuen Handlungsempfehlung und Beschlussvorlagensammlung des VDIV Deutschland „E-Mobilität nach der WEG-Reform“. Mitglieder der VDIV-Landesverbände erhalten die Publikation kostenfrei im » geschützten Bereich zum Download. Alle weiteren Interessenten können die Publikationen im » Shop des VDIV Deutschland erwerben.

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Steuerliche Anreize für Gebäudesanierung

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2021 die Änderungsverordnung zur Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung in 2./3. Lesung verabschiedet. Die bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen bei den Gebäudeförderprogrammen sollen auch für die steuerliche Förderung angeglichen werden. Die Änderungsverordnung sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen bis zu 40.000 Euro pro Haus oder Wohnung vor – verteilt auf drei Jahre.

So sollen nun neben direkten Förderungen beispielsweise bei einem Umstieg auf ein kohlenstoffarmes Heizsystem auch steuerliche Förderungen möglich sein. Voraussetzungen für diese Zuschüsse sind technische Mindestanforderungen, zudem müssen die Sanierungen in einem zum eigenen Wohnzweck genutzten Gebäude stattfinden.

Förderfähige energetische Maßnahmen sind Wärmedämmungen von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Türen sowie Lüftungs- und Heizanlagen, Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Verbrauchsoptimierung sowie die Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Von den Grünen wurde ein Entschließungsantrag eingereicht, dieser jedoch abgelehnt. Er sah u. a. vor, für eine entsprechende Förderung den Standard der Sanierung auf mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 55 festzulegen. Auch sollten Sanierungsbestätigungen für Förderanträge nur von bestimmten Fachleuten, wie Meisterbetrieben oder qualifizierten Energieberatern, ausgestellt werden können.

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