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München will Mietspiegel nicht aktualisieren

Die Stadt München will den Mietspiegel vorerst nicht aktualisieren. Die Stadt gibt an, die neuen Zahlen nicht verwerten zu können, da sie von der Coronapandemie verzerrt seien. Die Zahlen für den neuen Mietspiegel wurden zur Zeit des Lockdowns erfasst. Durch das verbreitete Homeoffice hätten vermehrt Gutverdiener an den neuen Umfragen teilgenommen. Haushalte mit weniger Einkommen seien unterrepräsentiert gewesen.

Mieten sollen nun vorerst nur an den Verbrauchspreisindex gekoppelt sein. Laut Index würde das Mietspiegelniveau um 3,1 Prozent steigen, der Anstieg sei geringer, als er durch die Verwendung der Umfrage gewesen sei.

Zu der Auffassung der Stadt, der Mietspiegel könne nicht auf Grundlage der neu erfassten Datensätze erstellt werden, gibt es vehemente Gegenstimmen, die ganz gegenteilig die Zahlen durch die Präsenz der Gutverdiener authentischer denn je sehen. Schließlich sei diese beruflich stark eingebundene Zielgruppe in den Umfragen vor Corona kaum vertreten gewesen. München wird eine geplante Niedrighaltung des Mietspiegels vorgeworfen – besonders, da die erhobenen Zahlen anscheinend bereits vernichtet worden sind.

Eigentlich gilt die Methode der Mietspiegelerfassung Münchens als vorbildlich. Die Erfassung geschieht unter anderem über repräsentative Umfragen (Stichproben per Telefon). Münchens Mietpreisspiegel ist somit rechtlich qualifiziert. Generell ist der Mietspiegel jedoch immer wieder in der Kritik. Über seine Aussagekraft herrscht Uneinigkeit. Um Probleme verschiedener Natur in den Griff zu bekommen, läuft derzeit eine Reform der Mietspiegel (» der VDIV berichtete).

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Zweckentfremdungsverbot: Berlin verhängt Millionen-Bußgelder wegen der Vermietung unangemeldeter Ferienwohnungen

Um gegen die Zweckentfremdung von ohnehin knappem Wohnraum vorzugehen, wird in Berlin die Vermietung von unangemeldeten Ferienwohnungen und Zimmern mit hohen Bußgeldern geahndet (» der VDIV berichtete). Seit Eintritt des Zweckentfremdungsverbots 2018 hat Berlin Bußgelder in Höhe von weit über drei Millionen Euro verhängt. Nun wird das Gesetz verschärft.

Besonders hoch waren die Strafzahlungen im beliebten Tourismus-Stadtteil Friedrichshain-Kreuzberg. Hier wurden knapp über 700 Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 3,1 Millionen Euro veranlasst – in einem Zeitraum von drei Jahren. Die Zahlen wurden von der Nachrichtenagentur dpa in einer Umfrage ermittelt. Neun von zwölf Bezirksämtern gaben dazu Auskunft.

Trotz des gezielten Vorgehens der Ämter gegen die massive Zweckentfremdung der Wohnungen beschreiben sie einen „Kampf gegen Windmühlen“. Die erzielte Wirkung des Gesetzes ist somit stark umstritten – der Erfolg wird allgemein als mäßig beschrieben. Aus diesem Grund hat der Berliner Senat im Februar 2021 das Gesetz erneut verschärft. Das aktuelle Gesetz besteht seit 2014. Zur ersten Nachschärfung kam es 2018, dieses Jahr folgte somit bereits die zweite Anpassung. Wann die Reform in Kraft tritt, ist noch unklar, das Gesetz muss noch vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

Ziel der Verschärfung ist es, Anbieter von Onlinebuchungsportalen zu verpflichten, Vermietungsinserate nur noch mit entsprechender Registrierungsnummer hochzuladen. Auch jetzt wird bereits mit solchen Identifikationsnummern gearbeitet, der Erfolg ist aus Sicht der Berliner Bezirke aber gering. Die Nummern sollen einen Nachweis liefern, dass es sich um angemeldete Angebote handelt. Doch diese werden in der Praxis selten in den Angeboten der Onlineanbieter eingepflegt. Eine Überprüfung dieser Nummern durch die Behörden gestaltet sich somit als unpraktikabel.

Untervermietungsanbieter AirBnB fordert eine Onlinevergabe dieser Registrierungsnummern und verweist auf die erfolgreiche Umsetzung in Hamburg. „Wir wollen gemeinsam mit dem Senat an einer langfristigen Lösung arbeiten, die den bisherigen Prozess für alle erleichtert”, so AirBnB. Der Berliner Senat verwies daraufhin auf andere Genehmigungsbedingungen in der Hansestadt.

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