Posts Tagged DDIV - Seite63

Grundsteuer: Zwei weitere Länder entscheiden sich für ein Berechnungsmodell

Bis zum Eintritt der Grundsteuerreform müssen alle Bundesländer neue Berechnungsmethoden verabschieden. Nachdem sich bereits einige Länder für ein entsprechendes Modell entschieden haben, trafen nun auch Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ihre Wahl: Mecklenburg-Vorpommern will das Bundesmodell nutzen, Niedersachsen einen Sonderweg beschreiten. Wie in Nordrhein-Westfahlen reformiert werden soll ist weiterhin offen ungeklärt.

Die Grundsteuerreform soll ab dem Jahr 2025 gelten. Bis Ende 2024 haben die Länder somit noch Zeit, eine neue, verfassungsgemäße Lösung für die Grundsteuererhebung auf den Weg zu bringen. Zur Wahl steht dabei, entweder das Bundesmodell nach Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu nutzen oder ein eigenes Berechnungsmodell zu verabschieden. Nachdem Bayern die Öffnungsklausel durchsetzte, steht es den Ländern offen, vom Bundesmodell abzuweichen.

Die meisten Länder haben bereits gewählt. Mecklenburg-Vorpommern schließt sich der Nutzung des Bundesmodells an und will somit künftig das Ertragswertverfahren zur Ermittlung der Grundsteuer einsetzen. Einen Sonderweg hingen will Niedersachen beschreiten. CDU und SPD einigten sich am 13. April auf einen Gesetzesentwurf, nachdem die Grundsteuer anhand des tatsächlichen Werts des Grundstücks berechnet wird. Die Höhe der Steuer soll sich somit künftig nach Lage und Fläche richten. Niedersachen sieht den maßgeblichen Vorteil seines Berechnungsmodells in einem deutlich geringeren Aufwand für Verwaltungen und Eigentümer. Nun steht nur noch die Entscheidung Nordrhein-Westfalens aus.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Share Deals: Finanzausschuss im Bundestag beschließt Gesetzesreform

Die Große Koalition hat sich auf einen Entwurf zur Novellierung der Grunderwerbsteuer verständigt, der Share Deals unattraktiver machen soll. Ursprünglich sollte das Gesetz bereits im Januar 2020 in Kraft treten. Uneinigkeit der Regierungsfraktionen hatte die Reform gestoppt, nun haben die Koalitionsfraktionen am 14. April im Finanzausschuss des Bundestages das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen

Im Juli 2019 wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf beschlossen. Nach massiver Kritik entschied man sich im Oktober, diesen nochmals zu prüfen. Da es zu keiner neuen Einigung kam und der Entwurf zwischen den Fraktionen festhing, konnte das geplante Realisierungsdatum am 1. Januar 2020 nicht eingehalten werden. Nun das Gesetz am 1. Juli 2021 in Kraft treten, nach dem gestrigen Beschluss ist die abschließende Beratung zu dem Gesetz im Bundestag ist für den 21. April geplant. Ziel der neuen Verordnung ist es, Schlupflöcher bei der Zahlung der Grunderwerbsteuer zu schließen.

Verhindert werden soll in erster Linie der sogenannte Share Deal. Hierbei verkauft der Eigentümer seine Immobilie anteilig und nicht vollständig an den neuen Besitzer und vermeidet dadurch eine hohe Grunderwerbsteuer, die bei einem üblichen Verkauf von Immobilien auftritt. Bei dieser Abwicklung könnte ein Anteil von bis zu 94,9 Prozent erworben und nach einer 5-jährigen Beteiligung auf 100 Prozent erhöht werden. Steuerpflichtig wird hierbei nur der aufgestockte Anteil. So entgehen der Bundesregierung Steuern in Milliardenhöhe. Mit der Reform soll zum einen die steuerauslösende Grenze von 95 auf 90 Prozent reduziert und zum anderen die Beteiligung der Mindestgesellschaftern von fünf auf zehn Jahre erhöht werden, bevor ein vollständiger Verkauf abgewickelt werden kann.

Kritiker der Neuregelungen zu Share Deals befürchten, dass zum einen höhere Steuerbelastungen den Wohnungsbau im Allgemeinen hemmen könnten. Zum anderen nutzen bislang hauptsächlich Bauträger und Projektentwickler diese Regelung, um Grundstücke zu erwerben und nach fertiger Projektumsetzung an Investoren weiterzuverkaufen. Eine Haltefrist von zehn Jahren an Objekten könnte dazu führen, dass generell weniger geplant und gebaut wird, da das Kapital länger gebunden ist.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular