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Treibhausgasminderungsquote wurde angehoben

Im Verkehrssektor wurde die Treibhausgasminderungsquote angehoben. Die Bundesregierung rechnet durch diese Anpassung mit einer Emissionseinsparung von etwa 29 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenzen bis zum Jahr 2030. Bekannt wurde dies in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Auch gab die Bundesregierung an, durch die Anpassung der Quote nachhaltige Optionen für den Verkehr zu fördern. Dies solle die Erreichung der Klimaschutzziele stützen.

Die kleine Anfrage befasst sich mit dem aktuellen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote. Durch diesen soll die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED II) im deutschen Recht umgesetzt werden. Die Anhebung der Quote soll sich auf 22 Prozent belaufen. Diese Quote sei über den Mindestvorgaben der RED II und „sehr ambitioniert“. Sie berücksichtige „was naturschutzfachlich vertretbar und technisch umsetzbar ist“, betonte die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme.

Potenzial der WEGs sollte für Mobilitätswende genutzt werden

Um die angestrebte Quote im Verkehrssektor zu erreichen, spielen auch Wohneigentümergemeinschaften (WEG) eine nicht zu vernachlässigende Rolle und müssen daher einen Anteil für die Mobilitätswende tragen. Sie sind für eine erfolgreiche Treibhausgasminderung von zentraler Bedeutung. Mit ihren rund vier Millionen Stellplätzen ist ein hohes Potenzial für die E-Mobilität zu vermerken. Eine gezielte Förderung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur stellt daher eine wichtige Grundvoraussetzung dar. Hier müssen speziell für WEGs konzipierte Förderprogramme durchgesetzt werden, um das Potenzial effizient auszuschöpfen.

Der VDIV Deutschland stellte schon vor längerer Zeit fest, dass die Mobilitätswende ohne private Ladeinfrastruktur gravierend ausgebremst wird. Daher fordert der Spitzenverband, die Förderprogramme für Mehrfamilienhäuser und speziell WEGs anzupassen (» der VDIV berichtete).

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Neues Klimaziel für 2030

Die EU plant, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken. Bisher waren 40 Prozent avisiert. Entschieden wurde diese Einsparungssteigerung nun von der portugiesischen Ratspräsidentschaft und den Unterhändlern des EU-Parlaments. Die Einsparung von 55 Prozent ist jedoch nur ein Zwischenziel auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität im Jahr 2050. Nachdem die bisherigen Etappenziele teils verfehlt wurden, ruft die zusätzliche Einsparung ein geteiltes Echo hervor.

Insbesondere im Gebäudesektor müssten gezielte Maßnahmen ausgebaut werden, nachdem dieser die angestrebte Energieverbrauchsenkung jüngst verfehlt hat (» der VDIV berichtete). Um den hier herrschenden Nachholbedarf zu decken, rät der VDIV Deutschland bereits seit Jahren dazu, das bislang vielfach ungenutzte Potenzial von Wohnungseigentümergemeinschaften endlich auszuschöpfen. Diese vereinen etwa zehn Millionen Wohnungen auf sich – rund ein Viertel des Wohnungsbestands. Für diese Zielgruppe werden speziell angefertigte Förderprogramme benötigt, mit denen der Immobilienbestand effektiv klimafreundlich saniert werden kann. Mit dem hohen Anteil an Bestandswohnungen können die angepassten Förderprogramme eine enorme Wirkungskraft für die CO2-Einsparungen im Gebäudesektor erbringen und eine Erreichung des nächsten Etappenziels forcieren. Konkret schlägt der VDIV Deutschland vor, die Erstinvestitionsschwelle zu senken. Bisweilen ist diese vielen Auftraggebern bei ihren Bauvorhaben zu hoch und hemmt somit stark die Realisierungsquote der Maßnahmen.

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