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Ende des Mietendeckels: erste Auswirkungen auf Berliner Wohnungsmarkt sichtbar

Das Ende des Berliner Mietendeckels (» der VDIV berichtete) wirkt sich auf den Immobilienmarkt der Hauptstadt aus. Dabei stiegen nicht nur die Preise an, auch die Zahl der Bestandswohnungsangebote nahm deutlich zu, wie das Wohnbarometer des Immobilienportals Immoscout24 zeigt.

Die Offerten für Mietwohnungen, die vor 2014 fertiggestellt wurden, stiegen zeitweise um bis zu 20,5 Prozent – laut Immoscout24 erholt sich das Angebot der Bestandswohnungen somit wieder. Knapp drei Wochen nach dem Urteil lag es 8,6 Prozent über dem Niveau des 15. Aprils, so das Onlineportal. Allerdings beruhe der Anstieg auf einer niedrigen dreistelligen Zahl von Inseraten und stelle noch keinen nachhaltigen Trend dar.

Die Angebotsmieten für das zuvor Mietendeckel-relevante Segment mit Fertigstellung vor 2014 stiegen seit dem 15. April im Durchschnitt um 90 Cent pro Quadratmeter an. Das entspricht einer Preisanpassung um 7,0 Prozent. Die Immoscout-Studie rechnet bis Ende 2021 mit einem Anstieg der Angebotsmieten der Bestandswohnungen um rund elf Prozent von neun auf fast zehn Euro pro Quadratmeter.

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Grundsteuerreform: Hessen will eigenes Modell umsetzen, NRW nutzt Bundesmodell

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Grundsteuer kippte, mussten die Länder sich für eine Berechnungsmethode entscheiden: Zur Wahl stehen das vorgeschlagene Modell und die Verabschiedung eines eigenen. Nachdem sich die meisten Länder bereits entschieden haben (» der VDIV berichtete), traf nun auch Nordrhein-Westfalen seine Wahl und nutzt das Bundesmodell. Hessen bevorzugt die Öffnungsklausel, die ein eigenes Modell ermöglicht. Konkreteres lieferte die Landesregierung jedoch noch nicht.

Am 29. April legte die hessische FDP einen Gesetzesentwurf für ein reines Flächenmodell in erster Lesung beim Landtag vor. Hier kam es jedoch zu viel Widerspruch. Die CDU konterte und erklärte, eine Berechnung anhand der Grundstückfläche könne zu Ungerechtigkeit führen. Auch die Linken sprachen von sozialer Ungleichheit. Eine Berechnung über die Fläche missachtete das auf dem Grundstück stehende Gebäude.

Die CDU hatte vor einem Jahr bei Bekanntgabe der Nutzung der Öffnungsklausel ein „Flächen-Faktor-Modell“ gefordert. Finanzminister Michael Boddenberg wollte damit neben der Größe auch Wohnfläche und Wohnlage berücksichtigen. Was die schwarz-grüne Landesregierung letztlich durchsetzt, ist derzeit noch unklar.

Als letztes Bundesland traf NRW eine Entscheidung, dabei nahmen die schwarz-gelbe Landesregierung Abstand von der Öffnungsklausel und entschied sich am 7. Mai für die Nutzung des Bundesmodells.

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