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VDIV und EBZ Akademie loben erneut Stipendien aus

Bereits zum siebten Mal schreibt der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) zwei Stipendien für immobilienwirtschaftliche Fortbildungen an der EBZ Akademie aus. Bis zum 31. Juli 2021 können sich sowohl erfahrene Mitarbeiter aus allen Bereichen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als auch interessierte Quereinsteiger bewerben.

Gut ausgebildete Immobilienverwalter werden immer gesucht. Das zeigen auch die Ergebnisse des 8. VDIV-Branchenbarometers: Jedes dritte Unternehmen rechnete 2020 mit mehr Personal aufgrund gestiegener Aufgaben in der Verwaltung. Auch wenn die Corona-Pandemie diese Pläne bei einigen Verwaltungen zunächst einmal in den Hintergrund rücken lässt, wird der zukünftige betriebswirtschaftliche Erfolg ganz wesentlich von qualifizierten Personal abhängen.

„Als führender Branchenverband liegt dem VDIV die Förderung von Fach- und Führungskräften besonders am Herzen. Die Stipendien ermöglichen dabei sowohl erfahrenen Fachkräften als auch Quereinsteigern eine fundierte Weiterbildung. Wir sind froh, diesen Weg weiterhin gemeinsam mit der EBZ-Akademie beschreiten zu können”, erklärt VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Die diesjährigen Weiterbildungen werden in den Fernlehrgängen Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK/EBZ) sowie Immobilienverwalter/in (IHK) vergeben. Ausbildungsbeginn ist der 1. September 2021. Die Fortbildungen sind besonders geeignet für Berufstätige, da diese aus wechselnden Selbstlern- und Präsenzphasen bestehen.

„Die Anforderungen an Immobilienverwalter steigen stetig, deshalb ist es für sie wichtig, sich permanent weiterzubilden. Die Stipendiaten profitieren bei den Zertifikatslehrgängen von der Flexibilität und Qualität der Ausbildungsinhalte”, betont Rüdiger Grebe, Leiter EBZ Akademie.

Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen des VDIV-Stipendienprogramms sind unter www.vdiv.de/stipendien erhältlich. Der VDIV Deutschland und die EBZ Akademie geben die Stipendiaten im Rahmen des 29. Deutschen Verwaltertages am 23. September 2021 in Berlin feierlich bekannt. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2021.

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Wallbox-Förderung erneut ausgeweitet

Das Programm des Bundeministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, das den Kauf und Anschluss von Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden bezuschusst, wurde verlängert. Erneut wurden die Fördermittel um 100 Millionen Euro aufgestockt. Zur Verfügung stehen nun insgesamt 500 Millionen Euro für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur. Käufer haben die Möglichkeit einen Pauschalzuschuss von 900 Euro für ihre Wallbox zu erhalten. Die Förderung wird zahlreich genutzt. Aufgrund hoher Nachfrage kam es bereits im Februar zu einer Erhöhung der Fördermittel (» der VDIV berichtete).

Am 24. November 2020 startete das Programm, das Erwerb und Errichtung neuer Ladestationen unterstützt. Am ersten Tag wurden bereits 16.000 Anträge eingereicht, nach einer Woche war der Stand bei 85.000 Anträgen. Bislang wurden insgesamt 385.000 Anträge für 470.000 Ladepunkte eingereicht. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Förderantrag vor Kauf und Installation eingereicht wird. Zudem müssen die Gesamtkosten über dem Zuschussbetrag von 900 Euro liegen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Ladestation über eine Normalladeleistung von elf Kilowatt verfügt und komplett erneuerbare Energien nutzt. Sie muss intelligent als auch steuerbar sein. Die Ladebox darf nicht in öffentlich zugänglichen Bereichen liegen, sondern ist für die im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

Scheuer äußerte sich in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu der Aufstockung: „Wir wollen mehr Klimaschutz, mehr saubere E-Autos auf unseren Straßen und mehr Nutzung von Ökostrom. All das erreichen wir mit unserem höchst erfolgreichen Programm für private Lade-Wallboxen.“

Der VDIV Deutschland warnte bereits, dass Wohnungseigentümer gegenüber Eigentümern von Ein- oder Zweifamilienhäusern bei einem begrenzten Etat der Wallbox-Förderung vielfach das Nachsehen haben könnten, wenn entsprechende Beschlüsse in der Eigentümerversammlung zu spät gefasst werden. Die erneute Aufstockung dürfte hier eine gewisse Entlastung bringen.

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