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Forderung nach Enteignung in Berlin wird größer

Nach dem Aus des Berliner Mietendeckels (» der VDIV berichtete) fordern immer mehr Bürger die Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, die für eine Vergesellschaftung ist, gewinnt laut einer Umfrage immer mehr an Kraft und Befürworter.

Während bei einer Befragung 2019 noch eine deutliche Mehrheit von rund 61 Prozent der Berliner eine Enteignung ablehnte, sind nun nach dem Kippen des Mietendeckels nur noch 43 Prozent dagegen. Besonders junge Leute sehen in Enteignungen einen möglichen Weg, rund 57 Prozent sprachen sich dafür aus. Auch kann bei den CDU-Wählern ein Meinungswechsel festgestellt werden: Vor dem Mietendeckel kam eine Enteignung für jeden fünften Wähler infrage – inzwischen für jeden dritten. Dies fand Infratest Dimap bei aktuellen Erhebungen heraus.

Derzeit ist nicht auszuschließen, dass das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ erfolgreich sein wird. Zwei Monate nach Start sind bereits rund 130.000 Unterschriften zusammengekommen. Nach vier Monaten müssten die Unterschriften von 175.000 Berlinern vorhanden sein. Sollten diese nach Prüfung gültig sein, würde ein Volksentscheid stattfinden. Von der Vergesellschaftung wären rund ein Dutzend Unternehmen betroffen, die circa 240.000 Wohnungen innehaben. Insgesamt 15 Prozent des Berliner Wohnungsbestands gehören diesen Unternehmen – 116.000 Wohnungen allein der Deutsche Wohnen. Die Entschädigungen würden sich auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro belaufen, so eine Berechnung des Senats. In der Politik herrscht Uneinigkeit zur Vergesellschaftung. Jusos und Linke sprechen sich dafür aus. SPD, Union, FDP, AfD und ein Teil der Grünen sind dagegen.

Auswirkungen einer Vergesellschaftlichung

Im Raum stehende Enteignungen könnten weitläufige Auswirkungen haben. So könnte der Wohnbau durch die Schaffung eines Investoren-feindlichen Klimas zusätzlich eingebremst werden. Nur die gezielte Förderung von Wohnungsbau – darunter auch geförderter Wohnraum – kann langfristig zu genug Wohnraum und damit zu einer Entspannung des Immobilienmarkts führen. Der VDIV Deutschland fordert seit Jahren, die angespannten Wohnungsmärkte nicht durch eine zusätzliche Regulierung zu belasten, sondern sie durch mehr Angebot zu entlasten (» der VDIV berichtete). Hier hilft nur ein sinnvoller Dreiklang aus mehr Bauland ausweisen, die unverhältnismäßig hohen Erwerbs- und Baunebenkosten zu senken und den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. „Bund und Länder sind daher mehr denn je in der Pflicht, neben dem sozialen Wohnungsbau den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. Neben einem ausgewogenen Förderinstrumentarium sollte auch die Umwandlung von Miete in Eigentum in den Vordergrund gestellt werden, ist diese Form der Altersvorsorge doch für viele Mieter die einzige Möglichkeit, Wohneigentum zu erwerben. Einzig der Neubau von Wohnungen bringt Entlastung am Markt und keine Überregulierung“, so VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.

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Neues Klimaschutzgesetz verabschiedet – CO2-Kostenverteilung beschlossen

Die Ziele des Klimaschutzgesetzes waren dem Bundesverfassungsgericht nicht konkret genug, daher wurde es als verfassungswidrig eingestuft. Konkrete Einsparziele gab es nur für den Zeitraum von 2020 bis 2030, danach fehlten weitere Maßnahmen. Die Richter kritisierten, das Gesetz habe Lasten auf spätere Zeiträume verschoben und damit Freiheitsrechte jüngerer Generationen beschnitten und sahen Nachbesserungen als notwendig an. Am 12. Mai wurde ein neues Klimagesetz beschlossen – mit ihm kommt auch eine umstrittene neue CO2-Kostenverteilung.

Umgesetzt wird der Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulz. In diesem ist aufgeführt, wieviel Treibhausgase jedes Jahr ab 2030 eingespart werden sollen. Zudem wurden auch für die Jahre davor die Ziele hochgesetzt. Besonders im Energiebereich wurden Ziele angepasst, gut ein Drittel mehr soll eingespart werden. Bei den Etappenzielen des Jahres 2030 sollen 65 Prozent weniger CO2 ausgestoßen werden, bis 2040 sind es 88 Prozent und bis zum Jahr 2045 soll eine Klimaneutralität erreicht sein.

Das Gesetz soll nun noch vor der Sommerpause durch den Bundestag und Bundesrat, sodass es schlussendlich noch vor den Bundestagswahlen im September in Kraft treten kann.

Grüne verlangen Klimaneutralität deutlich vor 2050

Die Grünen hatten die Bundesregierung für die Reform des Klimaschutzgesetzes aufgefordert, bis 2030 ein Klimaschutzziel von minus 70 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 festzulegen. Außerdem verlangt die Fraktion, einen Gesamtplan festzulegen mit dem Ziel, Klimaneutralität deutlich vor 2050 zu erreichen.

Dafür soll der Ausbau der erneuerbaren Energien ab sofort beschleunigt und der nationale CO2-Preis besonders in den Sektoren Verkehr und Wärme angehoben werden. Bis 2023 soll der CO2-Preis auf 60 Euro steigen, danach sind weitere Steigerungen angedacht. Auch ist die Partei für die Standarisierung von Solaranlagen auf Dächern, den Kohleausstieg auf 2030 vorzuziehen und den Einbau neuer Ölheizungen in Gebäuden ab 2021 zu verbieten.

Auch die Studie der Stiftung Klimaneutralität in Zusammenarbeit mit der Agora Energiewende und Agora Verkehrswende kommt zum Fazit, dass Deutschland bereits ab 2045 klimaneutral sein könnte (» der VDIV berichtete).

Entschluss zur CO2-Bepreisung gefasst: 50:50-Verteilung

Im Zuge des Klimagesetzes wurde auch ein Beschluss zur CO2-Kostenverteilung gefasst: Konnte bislang die CO2-Abgabe als Bestandteil der Heizkosten von den Vermietern vollständig auf die Mieter umgelegt werden, müssen Vermieter künftig die Hälfte der Kosten für den seit Januar geltenden CO2-Preis auf Heizöl und Gas tragen. Lange kam es zu keiner Einigung in dieser Frage (» der VDIV berichtete). Während Mietervertreter die pauschale 50:50-Aufteilung der Kosten begrüßen, beurteilt die Immobilienwirtschaft die Neuregelung äußerst kritisch. Zum einen seien Eigentümer und Investoren nicht für das Wohnverhalten und damit den individuellen Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich. Zum anderen müssen Gebäudeeigentümer, die bereits umfangreich in die energetische Sanierung ihrer Wohngebäude investiert haben, prozentual genau so viel für die CO2-Emissionen zahlen wie in dieser Hinsicht untätige Vermieter. Die nun beschlossene hälftige Aufteilung könne zum Anreiz- und Investitionskiller für weitere Klimaschutzmaßnahmen werden.

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