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Fusion von Vonovia und Deutsche Wohnen: anstehender Milliardendeal

Der Immobilienriese Vonovia möchte die Deutsche Wohnen übernehmen. 18 Milliarden Euro soll dieses Vorhaben kosten. Am 24. Mai soll eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet worden sein. Der Fusion zweier marktführender Konzerne werden weitläufige Auswirkungen auf den Immobilienmarkt zugeschrieben.

Beide Unternehmen haben zusammen einen Wohnungsbestand von mehr als einer halben Million Wohnungen in Deutschland. Zusammen hat das Portfolio einen Wert von knapp 90 Milliarden Euro. Die Vonovia SE, wie das Unternehmen nach abgewickelter Zusammenlegung heißen soll, betitelt sich als Europas größter Wohnimmobilienkonzern. Der Immobilienriese wird auf dem kleinteiligen Markt somit als geschlossenes Unternehmen zukünftig eine noch ausgeprägtere Vormachtstellung aufweisen.

Vonovia hat ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die ausstehenden Aktien der Deutsche Wohnen angekündigt. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen beabsichtigen, den Aktionären die Annahme zu empfehlen. Das geplante Übernahmeangebot steht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmequote von 50 Prozent aller ausstehenden Aktien der Deutsche Wohnen, der Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe sowie weiterer allgemein üblicher Vollzugsbedingungen. Bereits in der Vergangenheit gab es Versuche der Vonovia die Deutsche Wohnen zu übernehmen, zuletzt Anfang 2020. Dieses Mal scheint die Deutsche Wohnen der Übernahme positiv gegenüberzustehen.

Politische Gewichtung

Dass die zwei Unternehmen sich nun zusammenschließen, hat wohl durchaus strategische Gründe. Durch die taktischen Maßnahmen der Politik in den vergangenen Jahren entstehen Risiken für die Marktteilnehmer – größere Unternehmen können mit diesen Regulierungen besser umgehen als kleinere. Dabei handelt es sich um schwierige Maßnahmen, wie Enteignungen, Mietstopps oder auch Einschränkungen bei der Umlagefähigkeit nach Modernisierungen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) fürchtet, kleinere Firmen und auch Privatvermieter werden es weiterhin schwer haben, sich gegen den Riesen zu behaupten. Es sei daher denkbar, dass weitere Unternehmen fusionieren werden, um an Stärke zu gewinnen. Immer mehr Kleinunternehmen werden es zunehmend schwerer haben, sich den Regulierungen der Politik anzupassen und werden nach und nach aus dem Markt gedrängt. Vorteile eines kleinteiligen Mietmarkts, wie ein breites und vielfältiges Angebot, könnten verloren gehen.

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Experten uneins über Rechtsanspruch auf Homeoffice

Ein geteiltes Echo haben Vorschläge der Opposition unter anderem für einen Rechtsanspruch auf Homeoffice hervorgerufen. Das zeigte eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales unter der Leitung von Matthias W. Birkwald (Die Linke). Zwar begrüßten alle Sachverständigen grundsätzlich das Anliegen, einen rechtlichen Rahmen für das Arbeiten von zu Hause aus zu schaffen. Wie dieser im Detail ausgestaltet sein sollte, wurde von den Experten jedoch unterschiedlich beurteilt.

Grundlage der Anhörung waren drei Oppositionsvorlagen: Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/23678) einen Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten zu schaffen. Dabei soll das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die Arbeitsstättenverordnung einschlägig sein. Auch einen Rechtsanspruch auf Erörterung will die FDP schaffen, Anträge der Beschäftigten auf Homeoffice müssten von Arbeitgebern danach stets geprüft und mit den Beschäftigten besprochen werden. Die Fraktion Die Linke (19/26298) setzt sich hingegen für einen individuellen Rechtsanspruch auf Homeoffice ein: Dieses soll aber nur als Ergänzung zum bestehenden Arbeitsplatz im Betrieb ausgeübt werden und nur einen begrenzten Teil der vertraglich festgelegten Arbeitszeit umfassen dürfen. Ein Recht auf Homeoffice will auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13077) einführen: Für Beschäftigte im Homeoffice sollen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetze gleichermaßen gelten; die Erreichbarkeit soll mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geregelt werden.

Ablehnend standen der Forderung nach einem Recht auf Homeoffice insbesondere Vertreter des Bundesverbands der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Zentralverbands Deutsches Handwerk (ZDH) gegenüber. Die Schaffung eines allgemeinen Rechtsanspruchs hält der BDA für verfehlt. Die Arbeit im Homeoffice sei zu wenig klar definiert – eine gesetzliche Regelung drohe ins Leere zu laufen. Stattdessen bestehe die Gefahr, dass ein Rechtsanspruch Belegschaften spalte, denn nicht alle Tätigkeiten ließen sich von zuhause aus erledigen. Zudem würde ein Rechtsanspruch die Betriebe unnötig mit Regelungen belasten.

Für einen gesetzlichen Anspruch sprach sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) aus. Die Corona-Pandemie habe den Regelungsbedarf deutlicher denn je gemacht. Chancen wie Risiken seien im letzten Jahr „wie im Brennglas“ zutage getreten. Einerseits habe sich gezeigt, dass viel mehr Tätigkeiten von zuhause aus möglich seien als von Arbeitgebern zuvor immer behauptet. Ungeregelt jedoch führe Homeoffice zu Überstunden und könne Gesundheit und Privatleben der Beschäftigten belasten. Aus diesem Grund brauche es einen gesetzlichen Rahmen. 

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