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Kaufpreis für Wohneigentum steigt weiter und enteilt den teils sinkenden Mieten

Laut Postbank Wohnatlas steigen die Kaufpreise von Immobilien weiter kräftig an und übertreffen in vielen Städten die ortsüblichen Mieten. Insbesondere in den sieben teuersten Städten Deutschlands müssen beim Kauf horrende Preise gezahlt werden. Experten warnen vor dem Tempo, das die Kaufpreise vor allem in Bezug auf die Mietpreise vorlegen. Diese sinken laut F+ B-Wohn-Index sogar zum Teil.

Von 2019 auf 2020 wuchs der Vervielfältiger um 1,7 Prozent. Bereits seit 2017 klettern die Kaufpreise laut Studie im Jahr um rund eine Jahresmiete nach oben. Die Tendenzen steigen, eine Trendumkehr scheint unwahrscheinlich (» der VDIV berichtete). Auch merkbare Auswirkungen der Pandemie bleiben aus. „Allenfalls regional könnten pandemiebedingte Konjunktureinbrüche in bestimmten Branchen zu Anpassungen führen“, so die Postbank. Die Einbrüche könnten Auswirkungen auf die Einkommenshöhe der Haushalte haben und sich demnach auch auf die Immobiliennachfrage auswirken.

Besonders hoch sind die Preise derzeit in den Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart, den Top 7 der Studie. Berlin gilt hier als die ungeschlagene Nummer eins. 40 Jahresmieten muss ein Käufer beim Erwerb einer Immobilie 2020 erbringen. Zum Vergleich: Im Jahr zuvor waren es noch 36 Jahresmieten. Dieser Anstieg innerhalb eines Jahres stellt im Wohnatlas den größten in den Top 7 dar. Einen Grund dafür sehen die Autoren im Berliner Mietendeckel: „Diese Regelung führte zu einem Rückgang der Nettokaltmieten binnen Jahresfrist um mehr als vier Prozent und damit zu einem sehr hohen Anstieg des Vervielfältigers in der Bundeshauptstadt.”

Doch nicht nur Großstädte weisen diese Entwicklungen auf. Auch andere Städte haben ein hohes Niveau an Kaufpreisen im Verhältnis zu den Kaltmieten. In einigen Städten ab 20.000 Einwohner sind die Preise auch bei bis zu 30 Jahresmieten oder drüber hinaus. Die Problematik: je höher der Vervielfältiger, desto niedriger die Erträge für Vermieter.

Der F+B-Wohn-Index bestätigt den Anstieg der Kaufpreise. „Die Nachfrage nach Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern während der Coronakrise hat die Preisdynamik noch befeuert“, mahnen die Autoren an. Bei den Wohnungsmieten spricht der Index hingegen von einer Stagnation beziehungsweise teilweise von einem leichten Rückgang.

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Grundsteuerreform: Bayerns Modell scheint verfassungswidrig zu sein

Im Zuge der Grundsteuerreform machte sich Bayern für Abweichungen vom Bundesmodell stark – mit Erfolg. Die Bundesländer können mit der eingeführten Öffnungsklausel ein eigenes Berechnungsmodell nutzen. Ausgerechnet das bayerische „reine Flächenmodell“ soll nun verfassungswidrig sein.

Vor kurzem hatten sich die verbliebenen Länder auf eine Berechnungsmethode festgelegt (» der VDIV berichtete). Bayern hatte bereits am 6. Dezember 2020 einen Gesetzesentwurf zur Novelle der bayerischen Grundsteuer beschlossen. Bewiesen werden soll die Verfassungswidrigkeit des bayerischen Sonderwegs mit einem Rechtsgutachten vom Potsdamer Juraprofessor Thorsten Ingo Schmidt, das von der Fraktion der Grünen beauftragt wurde.

Die Novelle sah vor, die Höhe der Grundsteuer mit Grundstücks- und Gebäudefläche zu ermitteln. Als weitere Berechnungsfaktoren waren Nutzungsart und Hebesatz vorgesehen, der von den Kommunen festgelegt wird. Der Wert der Immobilie und des Grundstücks fanden dabei keine Beachtung. Schmidt kritisiert, der Artikel 3 des Grundgesetzes, also der Gleichheitssatz, sei durch dieses Vorgehen verletzt, „da die Flächensteuer ohne sachlichen Grund Immobilien gleicher Größe aber unterschiedlicher Lage, Art, Beschaffenheit, Alter und Ausstattung der Gebäude gleichbehandelt und die potenziellen Erträge von Immobilien ungleich besteuert.”

Bayerns Finanzminister, Albert Füracker (CSU), sieht diese Kritik als unberechtigt und argumentiert mit den Vorteilen seiner unbürokratischen Lösung. Viele für die Berechnung notwendige Daten lägen bereits andere Behörden vor, etwa den Liegenschafts-, Grundbuch- und Bauämtern. Die Berechnung könne somit schnell und unkompliziert erfolgen.

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