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Weiterer Anstieg bei Baugenehmigungen und Fertigstellungen

Bei den Baugenehmigungen ist weiterhin ein Wachstum zu verzeichnen (» der VDIV berichtete). Und auch der Anstieg der jährlichen Baufertigstellungen setzt sich im Jahr 2020 weiter fort. Die Tendenz, die 2011 mit rund 183.000 Wohnungen begann, führte vergangenes Jahr mit 306.376 fertiggestellten Wohnungen, ein Plus von 4,6 Prozent zum Vorjahr, zu einem neuen Höchststand seit 2001. Das teilte das Statistische Bundesamt in Pressemitteilungen im Mai mit.

Den höchsten Anstieg unter den Neubauten (273.769) verzeichneten Mehrfamilienhäuser mit 7,2 Prozent. Diese machen mit 153.377 Bauten auch den Großteil (56 Prozent) der neu errichteten Gebäude aus. Doch auch Eigentumswohnungen verzeichnen mit einem Anstieg von 5 Prozent auf 68.537 Neubauten ein Wachstum.
Die Zahl der Baugenehmigungen ist deutlich über der der Fertigstellung und verdeutlicht den Bedarf am Markt: Mit insgesamt 368.589 ist sie im Jahr 2020 um 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Auch 2021 ist bisher ein Zuwachs der Baugenehmigungszahlen zu vermerken. Nach den 30.058 neu genehmigten Wohnungen im Februar (Plus zum Vormonat von 6,3 Prozent) wurden im März 38.204 neue Wohnungen genehmigt. Ein Plus von 7 Prozent.

Da die Zahlen der Baugenehmigungen sich stark von denen der Baufertigstellungen unterscheiden und diese teils stark übertrumpfen, ist davon auszugehen, dass ein immer größer werdender Überhang entsteht. Es ist daher notwendig das momentane Bautempo zu erhöhen. Nur durch schnelle Baufertigstellung wird der Neubaubedarf gedeckt und hilft genügend Möglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum zum Zweck der privaten Altersvorsorge zu schaffen. Neben dem unzureichenden Neubau wirkt sich zusätzlich das Umwandlungsverbot kontraproduktiv auf ein angemessenes Immobilienangebot aus.

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Vergleichsstudie: Auswirkungen des Berliner Mietendeckels

Eine Vergleichsstudie des Hamburger Instituts F+B analysiert die Mietenpolitik der Städte Berlin und Hamburg des vergangenen Jahrzehnts. Inhaltlich ist prägnant, dass beide Städte ähnliche Herausforderungen zu meistern haben, beide jedoch mit völlig unterschiedlichen Konzepten arbeiten. Auch die resultierenden Ergebnisse unterscheiden sich stark.

Auf Grundlage aktueller Daten wurde eine empirisch fundierte Analyse vorgenommen. Ziel war es, einen allgemeinen Vergleich der Mietenpolitik in Berlin und Hamburg zu erstellen und zudem Rückschlüsse auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin zu ziehen, das von Februar 2020 bis April 2021 in Kraft war, bis es vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde (» der VDIV berichtete).

Beide Städte haben eine unterschiedliche Wohnungspolitik. Im Gegensatz zum Berliner Mietendeckel wurde in Hamburg mit einem anderen Ansatz versucht den Wohnungsmarkt zu entspannen, dem „Bündnis für Wohnen“. Um ein Fazit ziehen zu können, wurden die Auswirkungen beider Strategien analysiert.

Der Berliner Mietendeckel war der Studie zufolge kein erfolgreiches Instrument für die Wohnungsmarktentspannung. Zwar wurden Mieter finanziell entlastet, gleichzeitig sei jedoch ein Angebotsrückgang zu verzeichnen gewesen. Neuangebote verringerten sich um rund ein Drittel. Von den finanziellen Vorteilen profitierten wohl zumeist eher Haushalte mit überdurchschnittlichem Haushaltseinkommen. Das Angebot verringerte sich, Wohnungssuchen sind mehr und mehr durch persönliche Netzwerke geprägt. Neuzuzüge haben teils kaum noch Chancen bezahlbaren Wohnraum zu finden und müssen auf möbliertes Wohnen oder Neubau im preislich höheren Segment ausweichen.

Zusammenfassend kann beobachtet werden, dass in Berlin mit vielen Regulierungen, wie dem Mietendeckel, gearbeitet wurde. Hamburg hingegen arbeitete entschieden enger mit der Wohnungswirtschaft zusammen. Zudem wird hier ein wichtiger Schwerpunkt auf den Neubau gelegt. F+B resümiert, dass die Hamburger Wohnungspolitik daher prinzipiell zielführender als die Berliner wirken konnte.

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