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dena-Gebäudereport: Gelder für Energiewende müssen intelligent genutzt werden

Der dena-Gebäudereport, der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellt wurde, zeigt, dass für Klimaschutz und Energiewende Fördermittel zur Verfügung stehen – und das in großem Umfang. Die Summen wurden massiv aufgestockt. Dieses Geld nun zielgerichtet einzusetzen und intelligent zu nutzen, sei laut Dena wichtig, um klimafreundliches Bauen und Sanieren im „Mainstream“ zu etablieren.

Damit Deutschland die angedachten Klimaziele erreichen kann, müssen die CO2-Emissionen im Gebäudebereich bis 2030, ausgehend von derzeit circa 120 Mio. Tonnen, deutlich reduziert werden. Um dies zu unterstützen, stehen umfangreiche Förderungen zur Verfügung: Das Klimaschutzprogramm 2030 und das Konjunkturpaket umfassen eine Fördersumme in Milliardenhöhe.

Im dena-Report wird aufgeführt, wie der derzeitige Stand in Bezug auf die Wärmewende ist. Es wird betrachtet, was sich derzeit bewegt und ein Überblick über aktuelle Förderprogramme geschaffen und zusammengefasst, wie sie jeweils genutzt werden können. Neu ist in der Version 2021, dass drei Themen in den Fokus gestellt werden: Für einen klimafreundlicheren Gebäudebestand werden Wärme- und Kältewende, Green Finance und Ressourcen im Bauwesen zentral werden.

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FDP will Wohneigentum gezielt stärken

Um die beim Kauf von Wohneigentum aufkommenden Nebenkosten zu senken, reichte die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten einen entsprechenden Antrag (19/3090) ein. Durch die Kostensenkung will die FDP gezielt den Erwerb von Immobilien stärken und Kaufanreize schaffen. Langfristig könnte das die niedrige Wohneigentumsquote in Deutschland verbessern (» der VDIV berichtete).

Nach dem Antrag soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um das Gerichts- und Notarkostengesetz zu reformieren. So sollen Kosten für standardisierte Registereintragungen, beispielsweise die Eintragung von Miteigentum oder auch die Löschung einer Grundschuld, aufwandsorientiert berechnet werden. Bislang richten sich die Kosten nach dem Wert des einzutragenden, zu berichtigenden oder zu löschenden Rechts. Mit den Bundesländern soll eine Prüfung stattfinden, wie Käufer bis zur Änderung des Gesetzes entlastet werden können, indem die im Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetzes festgelegten gebühren gesenkt werden.

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