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Einigung bei Mietspiegelreform

Die große Koalition hat sich, nachdem die Meinungen bei einer Anhörung im Rechtsausschuss zuletzt stark auseinander gingen (» der VDIV berichtete), über die Reformierung des Mietspiegelrechts geeinigt. Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern sind künftig zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet.

Durch die neuen Vorgaben und Standards soll die Aussagekraft des Instruments verbessert und die generelle Verbreitung unterstützt werden. Mit Hilfe der ortsüblichen Vergleichsmieten soll überzogenen Mieterhöhungen entgegengewirkt werden. Für eine rechtssichere Erstellung ist das Vorhaben von zentraler Bedeutung, dass Mieter und Vermieter künftig zur Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnung verpflichtet sind. So können Verstöße gegen die Auskunftspflicht zudem ab Realisierung auch mit Bußgeldern geahndet werden.

Es bleibt bei den alten Geltungszeiträumen: Alle zwei Jahre müssen die Mietspiegel an die Marktentwicklungen angepasst werden und alle vier Jahre vollständig neu erstellt werden. Hier war im alten Gesetzesentwurf eine Verlängerung auf drei beziehungsweise fünf Jahre vorgesehen. Auch das Begründungsmittel Vergleichswohnung bleibt: Nachdem zunächst ein Wegfall geplant war, soll die Nutzung nun weiterhin möglich sein.

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Hessen will „Flächen-Faktor-Verfahren“ nutzen

Das Bundesland Hessen hatte sich bei der Frage, wie es künftig ihre Grundsteuer berechnen will, gegen das Bundesmodell entschieden (» der VDIV berichtete). Nachdem das vorgeschlagene reine Flächenmodell viel Gegenwind erhielt, präsentierte Finanzminister Michael Boddenberg nun ein neues hessisches Modell: Das „Flächen-Faktor-Verfahren“.

Nachdem ein reines Flächenmodell von der FDP im April zur ersten Lesung eingereicht worden war (» der VDIV berichtete), kritisierte die CDU, dass eine Berechnung, die nur die Grundstücksfläche beachte, ungerecht sei. Nun kam ein entsprechender Gegenvorschlag: In der Vorstellung eines Gesetzentwurfs am 14.06.2021, durch Finanzminister Michel Boddenberg, CDU, wurde erklärt, dass sich die Steuerhöhe mit diesem Modell aus Größe, Lage und Nutzung der Immobilie zusammensetze. Je größer das Haus und das umliegende Grundstück, desto mehr Steuern sollen fällig werden. Auch die generelle Lage des Grundstücks spielt dann eine Rolle. Der Gesetzesentwurf ist bereits vom Kabinett beschlossen. Aktuell liegt er Verbänden und Experten zur Bewertung vor. Nach einer Besprechung ihrer Auswertung, nach der Sommerpause, beginnt das Gesetzgebungsverfahren im Landtag.

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