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EU-Parlament: Ja zu neuem EU-Klimagesetz

Das EU-Parlament hat das neue EU-Klimagesetz mehrheitlich beschlossen. Die Mitglieder stimmten für eine Einsparung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990. Bis zum Jahr 2050 soll die EU klimaneutral werden. Gegen das Gesetz stimmten die Grünen und die Linke, da ihnen das Gesetz nicht weit genug geht. Zuvor war eine Verminderung der CO2-Emissionen um 60 Prozent geplant (» der VDIV berichtete).

Der umweltpolitische Sprecher der EVP, Peter Liese, der außerdem der CDU angehört, sagte nach der Abstimmung: “Das beschlossene Ziel, insbesondere für 2030, ist extrem ambitioniert. Wir müssen in nur neun Jahren 30 Prozent Emissionen einsparen. Das bedeutet, dass wir unsere Anstrengungen nicht nur verdoppeln, sondern mehr als verdreifachen müssen.”

Neuerungen für Mitte Juli

Die Verabschiedung des EU-Klimagesetzes ist die Basis für neue Klimavorschriften oder Verschärfung bereits bestehender Vorschriften. Die EU-Kommission wird am 14. Juli eine verschärfte Version der EU-Verordnung von 2018 vorschlagen. Darin geht es um die Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF). An diesem Tag stellt auch der für das Abkommen zuständige EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans acht reformelle und drei neue legislative Änderungen vor. Das betrifft beispielsweise Änderungen der Erneuerbaren-, der Effizienz- und der Energiesteuer-Richtlinie und die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Für Dezember plant die EU-Behörde das 2009er Erdgasbinnenpaket auf die Abkehr von Kohlenstoff auszurichten.

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Budget für “Digital Jetzt” wird aufgestockt

Das Förderprogramm für den Mittelstand „Digital Jetzt“ wird laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) aufgestockt. 250 Millionen Euro stehen hierfür nun aus dem Konjunkturpaket zusätzlich bis 2024 zur Verfügung. Das Programm startete mit einem Umfang von 203 Millionen Euro. Unternehmen können seit September 2020 bis zu 50.000 Euro für Digitalinvestitionen beantragen.

Auch die dieses Jahr verfügbaren Mittel wurden erhöht: Anstatt 57 Millionen sind nun 114 Millionen Euro zu vergeben. Profitieren können kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen mit drei bis 499 Beschäftigten. Für finanzielle Unterstützung bei Digitalisierungsvorhaben oder aber auch um Mitarbeiter im digitalen Bereich zu schulen, können die Anträge beim BMWi eingereicht werden. Da es eine große Resonanz auf die Fördermöglichkeit gibt, werden die Bezuschussungen monatlich durch ein Zufallsverfahren verlost. Da die Digitalisierung nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie in Immobilienverwaltungen einen deutlichen Schub erfahren hat, kann dieses Förderprogramm die Branche sinnvoll unterstützen.

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