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Beschlossene Sache – Mietspiegelreform kommt

Der Bundestag hat die Reformierung des Mietspiegelgesetzes beschlossen. Anschließend stimmte auch der Bundesrat der Reform zu, mit der die Qualität der Mietspiegel gesteigert werden soll. Die Aussagekraft soll verbessert und vereinheitlicht werden, zudem sollen Gemeinden zur Erstellung motiviert werden (» der VDIV berichtete).

In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ist ein Mietspiegel somit künftig Pflicht. Vorliegen muss er bis zum 1.1.2023.

Dr. Jan-Marco Luczak, Sprecher für Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion, äußerte sich in einer Pressemitteilung über die Transparenz und Rechtssicherheit der Mietspiegel: Er gebe Orientierung und gesetzlichen Rahmen für die Miethöhe. „Wegen dieser herausragenden Funktion ist es wichtig, dass sie das tatsächliche Marktgeschehen abbilden und frei von politischer Manipulation sind. Deswegen haben wir als Union durchgesetzt, dass Mietspiegel auch künftig nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gebildet werden müssen. Damit haben wir der politischen Instrumentalisierung von Mietspiegel einen Riegel vorgeschoben. Das schafft Rechtssicherheit und Akzeptanz bei Mietern und Vermietern.“

Neu ist auch die Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter zu Miete- und Wohnungsmerkmalen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden. Gleich bleibt hingegen der zweijährige Bindungszeitraum für Mietspiegel und der Betrachtungszeitraum von vier Jahren. Dazu äußerte sich Luczak ebenfalls: „[…] eine Verlängerung des Bindungszeitraums hätte dazu geführt, dass die Daten von Mietspiegeln veraltet und wenig aussagekräftig geworden wären. Mietspiegel hätten ihre Akzeptanz und damit ihre befriedende Funktion verloren.“

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Erneut Änderungen: CO2-Kosten trägt der Mieter

Zuletzt war monatelang eine 50/50-Lösung im Gespräch und galt auch als weitgehend beschlossen (» der VDIV berichtete), nun soll doch wieder ein ganz anderer Ansatz her: In letzter Sekunde wurde der Kompromiss verworfen, und die CDU/CSU-Fraktion setze sich mit ihrem Vorhaben durch, dass weiterhin die Mieter selbst für die CO2-Bepreisung aufkommen.

Während Mietervertreter die 50/50-Lösung unterstützten und als gerecht empfanden, gab es zahlreiche Kritik von Seiten der Immobilienwirtschaft: Der Ansatz sei unangemessen, da die Lenkwirkung beim Mieter liege. Der Vermieter müsse für das Heizverhalten seines Mieters zahlen, auf das er keinerlei Einfluss habe.

Die Staatssekretäre aller Ministerien hatten sich am 31. Mai auf den 50/50 Kompromiss verständigt. Beim letzten Kabinettsentschluss konnte sich kurzerhand die Union gegen den Regierungspartner SPD durchsetzen, mit der Folge, dass der Mieter künftig weiterhin allein zahlt. „Die hälftige Umwälzung der CO2-Verbrauchskosten auf die Vermieter stellt einen fundamentalen Bruch des Verursacherprinzips dar“, erklärte Dr. Jan-Marco Luczak, Sprecher der Unionsfraktion für Recht und Verbraucherschutz vor der Entscheidung. Die Klimaziele zu erreichen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sie dürfe nicht zu Lasten der Vermieter gelöst werden.

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