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Verschärfung des Klimaschutzgesetzes beschlossen

Nachdem das deutsche Klimaschutzgesetz vor rund drei Monaten vom Bundesverfassungsgericht in Teilen als verfassungswidrig eingestuft worden war, wurden die Einsparziele konkretisiert und angehoben. Deutschland soll damit in den kommenden Jahren deutlich mehr klimaschädliche Gase wie CO2 einsparen (» der VDIV berichtete). Nachdem das Gesetz den Bundestag passierte, wurde es anschließend auch vom Bundesrat gebilligt. Somit soll es schlussendlich noch vor den Bundestagswahlen im September in Kraft treten.

Deutschland soll nun bereits bis 2045 (statt 2050) klimaneutral sein. Auch das Zwischenziel für 2030 wurde hochgesetzt: Im Vergleich zu 1990 soll die Treibhausgasemission bis dahin um mindesten 65 Prozent gesenkt werden, bis 2040 um 88 Prozent.

Beschlossen wurde das Klimaschutzgesetz im Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition. Der Opposition ging das Gesetz, bis auf der AfD, nicht weit genug – es hagelte Kritik. Anders wird das Klimaschutzgesetzt von Umweltministerin Svenja Schulze eingeordnet. Für sie bildet das Gesetz ein „starkes Fundament“. Sobald Bundespräsident Steinmeier das Gesetz unterzeichnet hat, kann es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Am Folgetag tritt es dann in Kraft.

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Keine baldige Entscheidung zur Spitzenglättung für E-Mobile

Zur Spitzenglättung wird es vor der Bundestagswahl wohl keine Entscheidung mehr geben. Eine Neuregelung zur Netzeinbindung von Elektroautos wird also weiterhin auf sich warten lassen. Erst in der nächsten Legislaturperiode wird eine Umsetzung durch die neue Regierung möglich sein. Die bisherige Suche nach Kompromissen ist somit gescheitert (» der VDIV berichtete).

Laut Bundeswirtschaftsministerium dauere die Abstimmung und der Austausch mit den Branchenvertretern weiter an. Auf die Änderung des §14a EnWG hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt. Ende vergangenen Jahres hatte es bereits einen Vorschlag vom Wirtschaftsministerium gegeben. Um Netzengpässe zu vermieden, soll die Anschlussleistung für Elektroautos oder Wärmepumpen bei Bedarf um bis zu zwei Stunden pro Tag reduziert werden können. Nach einem lauten Aufschrei der Automobilbranche wurde der Vorschlag zurückgezogen. Diese sah die Gefahr, dass die Attraktivität von E-Autos abnehmen könnte, sollten Ladezeiten eingeschränkt werden. Bisher konnte kein Kompromiss zwischen Schutzmöglichkeiten vor Netzüberlastung durch die Betreiber sowie gerechter und attraktiver Verteilung der Netznutzung gefunden werden.

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