Posts Tagged DDIV - Seite28

Sofortprogramm soll Klimaschutz unterstützen

Rund 8 Milliarden Euro fasst das Klimaschutz-Sofortprogramm, das jüngst vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Das Programm ist Bestandteil des Bundeshaushalts 2022. Mit dem Geld soll der Umstieg auf klimafreundliche Technologien unterstützt und somit das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 forciert werden (» der VDIV berichtete). Der größte Teil der Förderung geht in energieeffiziente Gebäude.

Das Maßnahmenprogramm umfasst über 30 Förderprogramme für Gebäude-, Energie- und Verkehrsbereich in den Jahren 2022 und 2023. Rund 4,5 Milliarden Euro sollen in den kommenden zwei Jahren allein in die Förderung der Gebäudeeffizienz fließen, eine Milliarde Euro zudem in den klimafreundlichen sozialen Wohnungsbau. Eine weitere Maßnahme ist die Erhöhung des Gebäudestandards: Alle Neubauten müssen ab 2023 den Energieeffizienz-Standard EH-55 erfüllen, ab 2025 sogar EH-40.

Über 650 Millionen Euro sollen in Klimaschutzverträge mit der Industrie investiert werden. Diese Verträge sind staatliche Förderprogramme, mit der die Mehrkosten der Unternehmen für klimafreundliche Produktion ausgeglichen werden sollen.

Das Klimaschutz-Sofortprogramm wurde am 23. Juni parallel zum Bundesklimaschutzgesetz beschlossen. Das Programm soll als Vorlage für den Bundestag der nächsten Legislaturperiode dienen. Die Pläne der Solardach-Pflicht (» der VDIV berichtete) sind im neuen Programm nicht mehr enthalten.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Solaranlangen-Pflicht auf Berlins Dächern ab 2023

Nachdem eine bundesweite Solardachpflicht aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm gestrichen wurde (» der VDIV berichtete), möchte Berlin weiterhin wie geplant seine Dächer verstärkt mit entsprechenden Anlagen ausstatten (» der VDIV berichtete). Dafür wurde das Berliner Solargesetz von Umweltministerin Ramona Pop (Grüne) durch den Senat beschlossen.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten sowie Wohnhäusern wird damit zur Pflicht. Auch wenn an Dächern große Sanierungsmaßnahmen vollzogen werden, müssen sie künftig eine Anlage aufgesetzt bekommen. Mindestens 30 Prozent des Dachs müssen dann zur Gewinnung von Strom genutzt werden. Auch die Fassade kann für diesen Zweck erschlossen werden. Ebenso ist es möglich, auf Solarthermieanlagen auszuweichen. Ausgenommen sind Gebäude mit weniger als 50 qm Nutzfläche sowie Härtefälle und untaugliche Dächer, die eine Bebauung unmöglich machen.

Die Kosten sollen sich laut Pop im Rahmen halten. Für Einfamilienhäuser kostet eine Anlage circa 7.800 Euro, für ein Mehrfamilienhaus rund 20.000 Euro. Das soll durchschnittlich ca. drei bzw. ein Prozent der Baukosten entsprechen. Dennoch wird Kritik aus Teilen der Immobilienwirtschaft laut: Die zusätzlichen Kosten durch eine Pflicht könnten Beteiligte eher demotivieren als sie zu motivieren.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular