Mietenstopp, mehr Sozialwohnungen und weniger Umwandlungen in Eigentumswohnungen sind die Kernpunkte eines Papiers, das die SPD-Bundestagsfraktion beschlossen hat. Ihr gehen die bisherigen Beschlüsse zur Wohnungspolitik der Bundesregierung, an der die SPD beteiligt ist, nicht weit genug. Gefordert wird eine grundlegende Trendwende in der Wohnungspolitik. Die vorgeschlagenen Punkte sollen den Mietanstieg in vielen großen deutschen Städten bremsen.
Zu den Forderungen der Sozialdemokraten gehört ein genereller Mietenstopp für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Mieten dürften dort fünf Jahre lang nur in Höhe der Inflation steigen und anschließend würden die sogenannten Kappungsgrenzen gesenkt werden. Anstatt wie bisher um 15 Prozent sind dann Mieterhöhungen nur noch in Höhe von zehn Prozent innerhalb von drei Jahren möglich.
Zum anderen wollen die Abgeordneten eine bundesweite Mietpreisbremse. Bis dahin soll es den Ländern rechtlich einfacher gemacht werden, entsprechende Verordnungen zu erlassen. Außerdem fordert die SPD-Fraktion, die Rügepflicht abzuschaffen. Mieter müssten dann künftig nicht erst ihren Vermieter auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse hinweisen, um zu viel gezahlte Miete zurückverlangen zu können.
Die SPD-Fraktion plädiert in ihrem Positionspapier zudem dafür, dass die Grundsteuer nur noch zur Hälfte auf die Mieter umgelegt werden darf. Ändern will sie auch die Kündigungsmöglichkeit bei ausbleibender Miete. Nach gegenwärtiger Rechtsprechung rechtfertigt ein Zahlungsverzug von zwei Monaten eine ordentliche Kündigung. Künftig soll diese durch Begleichen der rückständigen Miete abgewendet werden können. Darüber hinaus soll die Modernisierungsumlage von derzeit jährlich acht Prozent der Kosten auf vier Prozent gesenkt werden.
Auch die Regeln für Eigenbedarfskündigungen sollen verschärft werden. Sie wären nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion nur noch zulässig, wenn der Vermieter oder enge Verwandte tatsächlich für einen längeren Zeitraum in die Wohnung einziehen. Erschweren wollen die Sozialdemokraten zudem die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Ausnahmen vom Umwandlungsverbot sollen nur noch in Einzelfällen und in Absprache mit den Kommunen geltend gemacht werden können.
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