Für Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Verwaltungen sind vor allem zwei Neuregelungen von zentraler Bedeutung:
Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen wird deutlich erleichtert und entbürokratisiert (wir haben berichtet). Zugleich werden Steckersolargeräte künftig als privilegierte bauliche Maßnahme eingestuft, so dass jeder Eigentümer einen Gestattungsanspruch gegenüber der Gemeinschaft hat. Die entsprechende Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes befindet sich ebenfalls bereits im parlamentarischen Verfahren.
Das neue Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung stellt eine echte Alternative zum schwer handhabbaren Mieterstrommodell dar. Auch beim Mieterstrom wird es weitere Vereinfachungen geben.
In der Sitzung des Bundestags unterstrichen die Abgeordneten der Regierungsfraktion die Bedeutung dieser Regelungen. „Wir stärken jetzt die Balkon-PV, wir stärken die Mieterstromerzeugung. Das heißt, wir machen die Energiewende zu einem Bürgerprojekt“, betonte Timon Gremmels (SPD). Katrin Uhlig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergänzte: „Auch die Möglichkeit für Vermieterinnen und Vermieter, ihren Mieterinnen und Mietern Strom direkt vom eigenen Dach anzubieten, stärken wir. Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird nicht nur ein neues Modell eingeführt, sondern es ist ein erster Schritt in Richtung Energy Sharing.“
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