Bundesbauminister Horst Seehofer strebt offenbar an, das bereits vom Bundeskabinett beschlossene Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen (» der VDIV berichtete) wieder zu entschärfen. Das Gesetz räumt den Bundesländern die Möglichkeit ein, in Regionen mit angespannter Mietwohnungslage die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für fünf Jahre zu verbieten.
Seehofer selbst hatte das Gesetz ursprünglich vorgelegt und es nur mit wenigen Ausnahmen ausgestaltet, beispielsweise wenn eine Wohnung vererbt wird. Bereits im August hatte u. a. der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jan Marco-Luczak den Ansatz des Gesetzes „falsch“ genannt. Die Politik müsse „den Menschen helfen, eine Eigentumswohnung zu kaufen, statt zu verhindern, dass solche Wohnungen auf den Markt kommen“, sagte er. Nun soll wohl auf dem parlamentarischen Weg eine Lockerung erzielt werden, um es Bürgern zu erleichtern, Wohneigentum zu bilden. In der kommenden Ausgabe unseres Fachmagazins VDIVaktuell (1/2021) wird darauf ausführlich eingegangen.
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