Gemeinsam mit der KfW und der NBank veranstalteten der VDIV Niedersachsen-Bremen und der DDIV daher in der vergangenen Woche ein Fachforum zur energetischen Sanierung in WEG in Hannover. Knapp 100 Immobilienverwalter aus ganz Niedersachsen nutzten das Angebot zur Information und zum Austausch untereinander.
Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzenden der NBank, und Dr. Burkhard Touché, Abteilungsdirektor der KfW, unterstrichen in ihrer Begrüßung die Relevanz des Themas und appellierten an die Teilnehmer, das Thema in ihren WEG aktiv anzugehen. Nach dem Einstiegsvortrag, in dem Tilman Müller vom DDIV die besondere Rolle des Verwalters im Spannungsfeld von Eigentümern, WEG und politischen wie gesetzlichen Rahmenbedingungen aufzeigte, klärte Fachanwalt Dr. Andreas Ott die Teilnehmer über rechtssichere Beschlüsse rund um die Sanierung auf. Anhand juristischer Fälle erläuterte er unter anderem die Unterschiede zwischen Instandhaltung, modernisierender Instandsetzung, baulicher Veränderung und Modernisierung sowie deren Konsequenzen für die Beschlussfassung. Dabei gab er wertvolle Tipps zum Umgang mit Beschlussvorlagen und zur Umsetzung von Beschlüssen.
Einbindung von Energieberatern ist wichtig
Wenn ein Beschluss zur Sanierung zu Stande kommt, sollten WEG und Immobilienverwalter unbedingt auf einen Energieberater zurückgreifen. Denn dieser analysiert die Einsparpotentiale und berät im besten Fall über potentielle Fördermöglichkeiten. Ein neues Instrument hierfür ist der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP), den Katharina Bensmann von der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) vorstellte. In diesem wurden nun bundesweit einheitliche Standards für die Energieberatung definiert. Damit lassen sich Sanierungsmaßnahmen und Einsparungspotentiale sowohl für Eigentümer als auch für Finanzgeber übersichtlich darstellen. Aktuell ist der Sanierungsfahrplan nur für Ein- und Zweifamilienhäuser konzipiert. Da dieser jedoch langfristig auch auf Mehrfamilienhäuser übertragen werden soll, wurde im Anschluss anregend diskutiert, welche Instrumente auch für WEG Mehrwerte bereithalten können.
Knackpunkt Finanzierung
Nach der Mittagspause stellten KfW und NBank ihre Angebote und Neuerungen für WEG vor. Dabei stellte sich heraus, dass die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen häufig der entscheidende Knackpunkt bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in WEG ist. Oftmals würden Eigentümer vor einer Kreditaufnahme zurückschrecken, aus Angst, den Ausfall von Miteigentümern tragen zu müssen. Hier regten die Teilnehmer Nachbesserungsbedarf seitens der Förderbanken an, Ausfälle einzelner Miteigentümer abzusichern.
Vom Bauvertragsrecht bis zur Mieterhöhung
Neben der Finanzierung gab es allerdings noch weitere Themengebiete zu erörtern. So informierte Fachanwalt Dr. Andreas Ott über die Neuerungen im Bauvertragsrecht, die ab dem 1. Januar 2018 zu beachten sind. Dabei ging er vor allem auf die Punkte ein, die eine Haftung des Verwalters nach sich ziehen können und gab praktische Tipps zum Umgang damit. Anschließend griff Fachanwalt Helge Schulz das Thema Barrierefreiheit auf und zeigte Fallstricke in der Umsetzung auf und widmete sich dem Thema Mieterhöhung nach Modernisierung und Umbau. Anhand unterschiedlicher Szenarien erläuterte er dabei, welche Modernisierungskosten tatsächlich umlagefähig sind und wie eine Mieterhöhung rechtssicher durchzuführen ist. Ergänzend zu diesen juristischen Themen, brachte die MVV ImmoSolutions GmbH noch ein ganz praktisches Thema aufs Tableau und stellte ihr Angebot ganzheitlicher Energiekonzepte vor.
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