Die Wohnungsknappheit führt dazu, dass immer mehr Kommunen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen. Erklärtes Ziel ist es stets, in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte die tage- oder wochenweise Vermietung an Feriengäste, Medizintouristen oder Berufspendler einzuschränken und die Wohnungen dem regulären Mietmarkt zugänglich zu machen. Dem Beispiel der Landeshauptstadt München folgend, plant nun auch Nürnbergs Stadtrat eine Zweckentfremdungssatzung allein die CSU hat noch Einwände.
München hat im Dezember 2017 eine neue Zweckentfremdungssatzung erlassen, um mit empfindlichen Geldstrafen gegen den zunehmenden Wohnraummangel vorzugehen. Die Stadt sieht sich dabei auf einem guten Weg. Nürnberg will nun dem Münchener Vorgehen folgen und plant eine Satzung, die das Thema Zweckentfremdung angeht. Nach Untersuchungen des städtischen Wirtschaftsreferats werden derzeit etwa 600 Wohnungen als Ferienapartments angeboten und stehen somit nicht dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung.
Nach Vorstellungen der Nürnberger Stadtspitze soll zukünftig jeder, der seine Privatwohnung mehr als acht Wochen im Jahr Kurzzeitmietern anbietet, mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro rechnen müssen. Aber nicht nur die Vermietung an Feriengäste soll unterbunden werden. Nürnberg will auch dann Bußgelder verhängen, wenn Wohnungen umgewidmet und zukünftig als Gewerbe angeboten werden. Die Satzung soll außerdem jene ins Visier nehmen, die eine Wohnung mehr als drei Monate leer stehen lassen und keine Vermietungsbemühung zeigen. Damit will der Stadtrat der wachsenden Wohnungsnot und dem Trend der ausufernden Vermietung an Kurzzeitgäste für wenige Tage oder wochenweise entgegenwirken.
Der Beschluss im Stadtrat, der ursprünglich für den 10. April vorgesehen war, steht noch aus, denn die CSU hat Änderungsbedarf. Grundsätzlich trägt sie zwar eine Zweckentfremdungssatzung mit, die sich auf Ferienapartments bezieht. Umnutzungen aber, wie die gewerbliche Vermietung, sollen nach Vorstellung der CSU auch weiterhin möglich sein, ohne dass Eigentümer dafür Bußgelder fürchten müssen. Die Satzung soll im Mai erneut im Stadtrat behandelt werden.
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