Das geplante Haushaltsgesetz 2025 umfasst im Einzelplan 25 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Ausgaben von 7,42 Milliarden Euro (2024: 6,73 Milliarden Euro). Für das Bau- und Wohnungswesen sind 5,79 Milliarden Euro eingestellt. Knapp ein Drittel (2,03 Milliarden) soll in den sozialen Wohnungsbau fließen. Für Stadtentwicklung und Raumordnung sind 1,27 Milliarden Euro veranschlagt (2024: 1,43 Milliarden), für die Städtebauförderung 795,9 Millionen Euro (2024: 973,9 Millionen Euro).
Deutlich weniger Geld als bisher will die Bundesregierung für Wirtschaft und Klimaschutz bereitstellen. Der Einzelplan 09 sieht Ausgaben von 10,26 Milliarden Euro vor (2024: 11,09 Milliarden Euro). Davon entfällt mit 4,15 Milliarden Euro der größte Teil auf den Bereich Innovation, Technologie und neue Mobilität (2024: 4,54 Milliarden Euro). Für die Unterstützung des Mittelstandes sind 1,13 Milliarden Euro geplant.
Das Nachtragshaushaltsgesetz 2024 sieht für das laufende Jahr Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro und eine Nettokreditaufnahme von 50,3 Milliarden Euro vor. Ursprünglich war ein Soll von 476,8 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 39 Milliarden Euro festgesetzt. Der Nachtragshaushalt war unteranderem durch geringere Steuereinnahmen und höhere Ausgaben für Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis notwendig geworden.
Die erwähnten Drucksachen können Sie hier nachlesen:Bundestagsdrucksache 20/12400, Bundestagsdrucksache 20/12770, Bundestagsdrucksache 20/12401.
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