Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz auf dem Weg

Bündnis 90/Die Grünen haben Anfang April ihren Entwurf für ein Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz (BT-Drs. 19/8827) in den Deutschen Bundestag eingebracht (der » DDIV berichtete). Nach der ersten Lesung geht er zur Beratung in die Ausschüsse, wo noch einmal ausführliche Diskussionen zu erwarten sind. Ziel eines solchen Gesetzes ist es, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mietnebenkosten abzuschaffen.

Dafür sollen das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Betriebskostenverordnung geändert werden. Als Begründung heißt es von den Grünen: „Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter folgt dem Grundsatz ‚Eigentum verpflichtet’“. Die Grünen erhoffen sich eine Entlastung der Mieter. Gleichzeitig erwarten sie, dass sich dadurch die notwendige Neuordnung der Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer vereinfacht. Ob aber mit dem Ende der Umlagefähigkeit tatsächlich eine langfristige Entlastung für die Mieter und damit eine Stabilisierung der Wohnkosten erreicht werden kann, ist fraglich.

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