Ziel ist, „die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, damit private und staatliche Investitionen zur Modernisierung des Landes schnell, effizient und zielsicher umgesetzt werden können“, so der Referentenentwurf. Konkret sind folgende Änderungen im Baugesetzbuch geplant:
- Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall, unter Beibehaltung der analogen Auslegung der Planungsunterlagen
- Straffung des Verfahrens bei erneuten Beteiligungsverfahren von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in Planungsentwürfen
- Verkürzung der Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurden) von drei auf einen Monat
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, bewertet die geplanten Regelungen als wichtigen Schritt zur Beschleunigung des Wohnungsbaus: „So können Bebauungspläne im laufenden Prozess schneller geändert werden, da bei einer Änderung nicht mehr der ganze Bebauungsplan aufgemacht werden muss. Das ist für alle Projektentwickler und für alle am Bau beteiligten Firmen eine große Erleichterung.“
Der Referentenentwurf aus dem Bundesbauministerium ist hier zu finden.
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