Gestern machte die Regierungskoalition den Weg frei für die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes. Es ist damit zu rechnen, dass das neue Gesetz bereits im November 2020 in Kraft treten wird. Auf der Zielgeraden kam es dabei noch zu einigen Änderungen am vorliegenden Gesetzesentwurf, so wurden u. a. die Abstimmungsquoren bei Sanierungsmaßnahmen und die Kostenverteilerschlüssel geändert, wobei die beschlossenen Maßnahmen nicht unverhältnismäßig sein dürfen. Damit sollen sogenannte Luxussanierungen verhindert werden.
Zudem soll die Tätigkeit des WEG-Verwalters aufgewertet werden. Danach erhält jeder Eigentümer das Recht nach einer Übergangszeit von mehr als drei Jahren einen Sachkundenachweis vom Verwalter einfordern zu dürfen, der ausschließlich bei der Industrie- und Handelskammer absolviert werden kann. Damit schließt sich für den VDIV Deutschland ein Kreis, der mit der Vorlage eines Verfassungsgutachtens zur Machbarkeit durch die Kanzlei Prof. Zuck (Stuttgart) begann und zuletzt durch einen gemeinsamen Brief führender Spitzenverbände der Bau- und Immobilienwirtschaft sein Ende fand. Mit dieser Vehemenz hat sich nachweislich nur der VDIV Deutschland dafür eingesetzt und konnte letztlich alle demokratischen Parteien im Bundestag überzeugen. Anders als jedoch für viele erwartet wird es im kommenden Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz eine entsprechende Änderung geben. Die Gewerbeordnung wird davon nicht tangiert. Die Weiterbildungspflicht ist davon unbenommen.
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