Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wurden nach dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichtes von Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Anfang Juli verklagt. Grund für die Klimaklage sei, dass Klimaschutzgesetze auf Bundesebene nicht ausreichen würden. Auch die einzelnen Bundesländer müssten gesetzliche Maßnahmen fassen. Dies sei in den beklagten Ländern nicht der Fall.
Ohne das Mitwirken der Bundesländer und dem Fassen gesetzlicher Regulierungen könne das Pariser Klimaziel nicht erreicht werden, so die DUH. In Bayern und Nordrhein-Westfalen werden die Umsetzung von Windkraft und ein Mangel an Fristen von den Klimaklägern kritisiert. In Brandenburg wurden schlicht noch keine Gesetze zum Schutz des Klimas verabschiedet.
Doch nicht nur die Länder werden von den Jugendlichen und der Umwelthilfe in die Mangel genommen, auch bei Gebäudesanierung und dem Verkehrsbereich sehen sie derzeit kein engagierteres Vorgehen.
Tragende Rolle der DUH in der Klägerschaft
Auch bei der Klage gegen die Bundesregierung im April war die DUH in der Klägerschaft vertreten. Die Bundesregierung war nach dem Gerichtsentschluss gezwungen, die Klimaschutzgesetze zu verschärfen und Ziele nachzubessern (» der VDIV berichtete). Ob das Bundesverfassungsgericht der Klage gegen die Länder zustimmt, ist noch offen.
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