Für einzelne Maßnahmen wie etwa den Badumbau mit einer bodengleichen Dusche oder die Reduzierung von Türschwellen vergibt die KfW Investitionszuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt eine höhere Förderung. Dann erstattet die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro. Antragsberechtigt sind neben privaten Eigentümern und Erwerbern von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten auch Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Mieter. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
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