Mit dem Beschluss im sogenannten Trilogverfahren verabschiedet sich die Europäische Union von den ursprünglich geplanten zielgenauen Sanierungspflichten für die besonders ineffizienten Wohngebäude. Damit haben sich die Länder – unter anderem Deutschland – durchgesetzt, die im Ministerrat vor zu hohen Belastungen für Hauseigentümer gewarnt hatten.
Konkret vorgegeben werden soll nun: Bis 2030 muss der Primärenergieverbrauch um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent reduziert werden. 55 Prozent der vorgesehenen Verringerung sollen durch die energetische Verbesserung der ineffizientesten Wohngebäude (WPB) erzielt werden. Die Staaten können selbst entscheiden, wie sie die übrigen 45 Prozent erreichen. Denkbar ist beispielsweise, dass sie auf Förderanreize setzen. Für Nichtwohngebäude werden andere Regeln gelten: 16 Prozent der energetisch schlechtesten Gebäude dieser Kategorie müssen bis 2030 bestimmte Mindeststandards erreichen, 26 Prozent bis 2033.
Ausstieg aus fossiler Wärme schon bis 2040
Teil der Einigung auf EU-Ebene ist auch der vollständige Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe bei der Wärme- und Kälteversorgung bis 2040, also vier Jahre früher als im gerade überarbeiteten deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben. Die Förderung von fossil betriebenen Heizungen soll nur noch bis 2025 möglich sein, so die EU-Pläne weiter.
Darüber hinaus hat das Trilogverfahren für Neubauten den Rahmen gesteckt: Ab 2030 sollen alle Neubauten den Standard „Null-Emissions-Gebäude“ einhalten. Öffentliche Gebäude müssen diese Vorgabe ab 2028 erfüllen. Außerdem sollen die Mitgliedsstaaten ab 2027 schrittweise die Installation von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden vorantreiben und dafür sorgen, dass neue Gebäude für die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen geeignet sind.
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