Kabinett beschließt zeitlich begrenztes Umwandlungsverbot

Am 4. November hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz im Rahmen der geplanten Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Darin enthalten ist nun auch wieder der umstrittene strenge Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Kurz zuvor erst war die Passage nach Protesten der CDU aus dem Gesetzesentwurf ersatzlos gestrichen worden. » Lesen Sie mehr …

Die Zustimmung zu einer Novelle ohne das Umwandlungsverbot hatte Koalitionspartner SPD verweigert. Der nun angepasste § 250 BauGB soll deutschlandweit in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Wo künftig eine Genehmigung für die Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung einzuholen ist, werden die Landesregierungen per Rechtsverordnung bestimmen. Der Erfolg dieser Maßnahme ist allerdings stark in Frage zu stellen. Denn das Umwandlungsverbot verknappt den ohnehin zu geringen Bestand an Eigentumswohnungen und dürfte die Preise damit weiter in die Höhe treiben. Dadurch wird die Eigentumsbildung zusätzlich erschwert, die gerade in Zeiten niedriger Renditen anderer Anlageformen ein wesentlicher Part der privaten Altersvorsorge ist. Hinzukommt, dass Kapitalanlegern der Zugang erschwert wird – dabei schöpfen gerade Kleinvermieter Mieterhöhungspotenziale deutlich weniger aus als Unternehmen und gehen auch bei Modernisierungen erheblich moderater vor. Auch die Mär von forcierten Eigenbedarfskündigungen trifft nicht zu: Laut Deutschem Mieterbund drehen sich nur 0,7 Prozent der Beratungen um Eigenbedarfskündigungen. Insgesamt verbaut die Regelung also nicht nur Chancen, es ist auch äußerst fraglich, ob der Mieterschutz so verbessert werden kann. Deutlich sinnvoller wäre es, Mieter dabei zu unterstützen, ihr – nach aktueller Rechtslage bestehendes – Vorkaufsrecht auszuüben, indem die Hürde der hohen Erwerbsnebenkosten beseitigt wird, beispielsweise durch Nachrangdarlehen, wie sie im Ausland bereits üblich sind.

Das Umwandlungsverbot soll bis Ende 2025 gelten. Ursprünglich war eine Geltungsdauer von fünf Jahren vorgesehen. Als nächstes wird sich der Bundestag mit dem Entwurf befassen.

Erleichterung für Bebauung am Ortsrand

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz ist die Wiedereinführung einer Regelung vorgesehen, die Ende 2019 ausgelaufen war. Bis Ende 2022 soll der Wohnungsbau auf Flächen bis zu 10.000 Quadratmeter, die sich an bebaute Ortsteile anschließen, ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleich für den Naturschutz ermöglicht werden.

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