Anhand der spezifischen CO2-Emissionen des Gebäudes soll der CO2-Preis für fossile Brennstoffe künftig prozentual anteilig gemäß den Verantwortungsbereichen auf Mieter und Vermieter umgelegt werden. Vermieter von Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>= 52 kg CO2/m²/a) müssen 90 Prozent der CO2-Kosten tragen. In Gebäuden mit einem Effizienzstandard, der mindestens EH55 entspricht, müssen Mieter die Kosten alleine bestreiten. Ziel ist, Anreize zu schaffen: Auf Vermieterseite sollen mehr energetische Sanierungen forciert werden. Der Mieter wird zur Ressourceneinsparung motiviert.
Aus Sicht des VDIV Deutschland ist das Stufenmodell angemessener als die ursprünglich diskutierte 50/50 Aufteilung, jedoch ist davon auszugehen, dass sowohl Mieter als auch die vermietenden Eigentümer in Wohnungseigentumsanlagen einen deutlich erhöhten Informations- und Beratungsbedarf haben werden. Zusätzliche gerichtliche Klärungsfälle sind zu erwarten. Auch der Gesetzgeber schließt nach seiner Begründung im Gesetzentwurf nicht aus, dass es im Mietverhältnis anfänglich Unsicherheiten in der Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen geben wird.
Die mit dem Gesetz angestrebte Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter soll einen Beitrag zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele leisten. Die aktuelle Lage und die explodierenden Preise für fossile Brennstoffe bringen insgesamt hohe gesellschaftspolitische Herausforderungen und Belastungen für die Bevölkerung mit sich, die zukünftig schwer kalkulierbar sind. Auch die deutlich gestiegenen Material- und Handwerkerkosten machen es vermietenden Eigentümern nicht leicht, energetische Sanierungen schnell umzusetzen. Hinzu kommen die seit zwei Jahren in vielen Eigentümergemeinschaften aufgrund der Pandemie ausgefallenen Eigentümerversammlungen. Da der Gesetzgeber bislang keine Möglichkeit zulässt, reine Online-Eigentümerversammlungen einzuführen, können wichtige und kostenintensive Beschlüsse zur energetischen Sanierung nicht gefasst werden.
Der VDIV Deutschland fordert daher, das Inkrafttreten des im Entwurf vorliegenden CO2KostAufG um mindestens ein, besser noch zwei Jahre zu verschieben. „Sowohl Mieter als auch Vermieter sind aktuell mit immens steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Zudem bedarf es bei der Einführung energieeffizienter Maßnahmen zur Senkung der CO2-Kosten eines langen zeitlichen Vorlaufs bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Dem muss Rechnung getragen werden“, betont Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV.
Die Regelung im vorgesehenen § 11 CO2KostAufG-E sieht eine gesetzgeberische Evaluierung durch Vorlage eines Erfahrungsberichts im September 2026 vor. Der VDIV Deutschland hält eine Prüfung der Effizienz, Praktikabilität und Zweckmäßigkeit des Verfahrens sowie die geplante statistische Erfassung der Kostenaufteilung über alle betroffenen Mietverhältnisse hinweg für notwendig und sinnvoll. Im Rahmen der Erstellung eines Erfahrungsberichts sollten jedoch auch die Auswirkungen auf die Investitionsfähigkeit der privat vermietenden Eigentümer untersucht werden, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Der VDIV Deutschland regt zudem an, dass gerade bei privat vermietenden Eigentümern die eingenommenen Mittel aus der CO2-Bepreisung für weitere spezielle Förderanreize verwendet werden, die insbesondere im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaften ihre Wirkung entfalten. Programme sollten dabei stärker auf WEG konzentriert werden.
Das Gesetz wird im nächsten Schritt vom Bundestag beraten. Ob es die Instanz passiert, ist derzeit umstritten. So kritisieren Verbände, dass das Gesetz in der aktuellen politischen Lage nicht zielführend wirken kann.
Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/