Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) soll novelliert werden. Mit ihr soll die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Die Novelle wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen. Als nächstes steht die Prüfung des Bundesrates am 25. Juni an. Sollte alles wie geplant umgesetzt werden, werden die Änderungen ab Anfang 2022 gelten.
In der ImmoWertV 2021 werden verschiedene Richtlinien und Regulierungen zusammengefasst. Momentan gelten die alte ImmoWertV von 2010, die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), die Sachwertrichtlinie (SW-RL), die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinien von 2006. Eine Zusammenfassung soll die Übersichtlichkeit verbessern und allgemein zu einer besseren Nutzerfreundlichkeit führen. Die Zusammenlegung hat daher praktische Gründe, inhaltliche Änderungen sind nur in beschränktem Umfang geplant.
Neben dem neuen Regelwerk sind noch Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV unter dem Titel ImmoWertA geplant. Diese sollen weitergehende Hinweise, die zum Verständnis beitragen sollen, enthalten. Weitere Regelungen sind hier nicht vorgesehen.
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