Mit der 3. Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, die am 19. Februar in Kraft trat, erhöht die Bundesregierung die Umweltbonus genannte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge auf künftig bis zu 6.000 Euro. Zusätzlich winken Steuervorteile. Die Förderung soll bis Ende 2025 gelten. Sie kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge um 50 Prozent auf 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride auf 4.500 Euro angehoben. Über einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro betragen.
Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, müssen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Deshalb wurde im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität am 4. November 2019 beschlossen, den vor drei Jahren eingeführten Umweltbonus bis Ende 2025 zu verlängern und deutlich zu erhöhen. Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) befinden. Auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, werden künftig bei der Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch eine Umweltprämie erhalten.
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