Im Vergleich zum Regierungsentwurf wurden damit im Haushalt des Bauministeriums Kürzungen von 230 Millionen Euro vorgenommen. Diese gingen vor allem zu Lasten des Wohngeldes, das jedoch mit 2,15 Milliarden Euro (Regierungsentwurf: 2,42 Milliarden Euro) weiterhin der größte Einzelposten im BMWSB-Etat ist. Für die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz stehen 200 Millionen Euro (Regierungsentwurf: 170 Millionen Euro) zur Verfügung, für das Baukindergeld 719,47 Millionen Euro (Regierungsentwurf: 749,47 Millionen Euro).
Es gibt in 2024 im Bauressort jedoch auch Geld für neue Projekte. Unter anderem werden im laufenden Jahr für ein Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau von Wohngebäuden mit kleinen und mittleren Einheiten im Niedrigpreissegment“ (KNN) zehn Millionen Euro bereitgestellt. Das Programm soll neben dem KfW-Programm für den klimafreundlichen Neubau (KFN) und der Kreditförderung Wohneigentum für Familien (WEF) die dritte Säule der Neubauförderung bilden. „Mit diesem neuen Programm sollen Neubauten gefördert werden, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandard (EH 55) hinaus eine Einsparwirkung haben, die über den Lebenszyklus mindestens der CO2-Einsparung von EH40 entsprechen. Durch Kriterien wie die Begrenzung der zu fördernden Baukosten und Wohnfläche sollen dabei auch die Realisierung neuer innovativer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützt werden und damit auch ein zusätzlicher Mehrwert für den Klimaschutz geschaffen und besonders in Ballungsgebieten mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen“, informierte BMWSB-Staatssekretär Sören Bartol den Verband der Immobilienverwalter Deutschland. Das BMWSB werde nun in den nächsten Wochen mit Hochdruck die konkreten Förderkriterien ausarbeiten und stehe bereits in Kontakt mit der KfW, um einen sehr zügigen Programmstart zu ermöglichen.
Bereits vor den Bundestagsbeschlüssen hatte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau und zum “Jungen Wohnen” 2024 unterzeichnet. Insgesamt stellt der Bund den Ländern 3,15 Milliarden Euro für das Programmjahr 2024 zur Verfügung. 2,65 Milliarden sind für den klassischen sozialen Wohnungsbau vorgesehen, 500 Millionen für die Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende und Studierende. Sobald die Bundesländer die Verwaltungsvereinbarungen unterzeichnet haben, können die Bewilligungen ausgesprochen werden.
Die maßgeblichen Bundestagsdrucksachen finden Sie hier: 20/8661, 20/8662.
Das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 muss den Bundesrat noch passieren.
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